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Landschaftsschutz

Kurzbeschreibung

Wollen Sie in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet etwas verändern, eine Veranstaltung durchführen oder Flächen in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie dies mit der Unteren Naturschutzbehörde abstimmen und gegebenenfalls eine Genehmigung beantragen. Dies gilt unabhängig von der Erlaubnis des Grundstückseigentümers.

Beschreibung

Der besondere Schutzzweck der einzelnen Gebiete ist im Landschaftsplan der Stadt Leverkusen beschrieben. In dieser Satzung stehen auch die Ge- und Verbote, die zu beachten sind.

Ob eine Handlung ein „Eingriff“ in Natur und Landschaft ist und unter welchen Voraussetzungen (Auflagen, Bedingungen) und mit welchen Ausgleichsmaßnahmen eine Genehmigung möglich ist, klären Sie am besten in einem persönlichen Gespräch. Die Ansprechpartner finden Sie unter „Zuständige Kontaktpersonen“.

Mit Inkrafttreten der 19. Verwaltungsgebührenordnung (16.07.2011) sind für Befreiungen nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Gebühren zu nehmen. Je nach Verwaltungsaufwand und Bedeutung der Befreiuung werden ziwschen 30,00 und 5.000,00 EUR fällig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen