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Heimaufsicht / Wohn- und Teilhabegesetz

Kurzbeschreibung

Beratung zum Wohn- und Teilhabegesetz, Durchführung von Überwachungsmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderung

Beschreibung

Die Heimaufsicht kontrolliert Betreuungseinrichtungen für pflegebedürftige Menschen und Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderung. Sie nimmt die Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz wahr.

Wenn Sie Kritikpunkte und Beschwerden über diese Einrichtungen haben, prüft die Heimaufsicht den Sachverhalt und berät die Einrichtung, wie die festgestellten Mängel beseitigt werden können.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen