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Immissionsschutz - Gewerbe-, Bau-, Industrielärm
Beschreibung
Gewerbe- und Industrielärm ist zum Beispiel Lärm von Maschinen, Geräten oder Lüftungsanlagen, LKW-Verkehr von Anlieferungen oder Abtransport und PKW-Verkehr von Mitarbeitern und Kunden.
Ansprechpartner in diesen Fällen ist der Fachbereich Umwelt bei der Stadt.
Ausgenommen sind große industrielle Betriebe, (zum Beispiel Chempark, Dynamit Nobel GmbH, AVEA GmbH & Co. KG). Die zuständige Ansprechperson ist in diesem Fall die Bezirksregierung Köln.
Baustellenlärm
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – („AVV Baulärm“) gibt Maßnahmen zur Reduzierung von Baulärm vor. Dennoch lassen sich oft nicht alle Geräusche soweit reduzieren, dass keine Belästigungen mehr auftreten. Da in der Regel Baustellen nur über einen begrenzten Zeitraum bestehen, gilt hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ansprechparter auch dafür ist der Fachbereich Umwelt.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Zuständige Einrichtungen
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Untere Immissionsschutzbehörde
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- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
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- E-Mail:
uib@stadt.leverkusen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-3250
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E-Mail: uib@stadt.leverkusen.de
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