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Immissionsschutz - Gewerbe-, Bau-, Industrielärm

Beschreibung

Industrie- und Gewerbelärm geht zum Beispiel von Maschinen, Geräten oder Lüftungsanlagen von Industriebetrieben oder von kleineren Handwerksbetrieben (z.B. Autowerkstätten, Bäckereien, Tischlereien, Supermärkten u.a.) aus. Berücksichtigt wird dabei auch der Lärm, der durch Verkehr von Straßen- und Schienenfahrzeugen auf dem Betriebs- oder Werksgelände entsteht sowie der Lärm des Liefer-, Kunden- und Parkverkehrs.

Ausgenommen sind große industrielle Betriebe (zum Beispiel der Chempark, Dynamit Nobel GmbH, AVEA GmbH & Co. KG). Für diese Anlagen ist die Bezirksregierung Köln die zuständige Behörde.

Für den Lärmschutz in der Nachbarschaft von Industrie- und Gewerbebetrieben sind vor allem die Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) maßgeblich, konkretisiert durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).

Die TA Lärm weist für verschiedene Gebiete Immissionsrichtwerte aus. Zum Beispiel für:

Mischgebiete tags 60 dB (A) nachts 45 dB (A)
allgemeine Wohngebiete  tags 55 dB (A) nachts 40 dB (A)
reine Wohngebiete tags 50 dB (A) nachts 35 dB (A)

 

Bei Lärmproblemen sollte möglichst zuerst der Anlagenbetreiber angesprochen werden. Ziel des Gesprächs sollte eine einvernehmliche Klärung sein. Falls keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt wurden, kann sich an die zuständige Behörde gewandt werden.

 

Baustellenlärm

Lärm durch gewerbliche Bauarbeiten (Neu- und Umbau von Gebäuden, Renovierungsarbeiten, Straßen- und Schienenbau, Instandhaltungsarbeiten etc.) wird als Baulärm bezeichnet.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) gibt Maßnahmen zur Reduzierung von Baulärm vor. Dennoch lassen sich oft nicht alle Geräusche so weit reduzieren, dass keine Belästigungen mehr auftreten.

Da in der Regel Baustellen nur über einen begrenzten Zeitraum bestehen, gilt hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

 

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen