Störung Tevis

Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.

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Genehmigung von grundstücksbezogenen Vorhaben

Kurzbeschreibung

Genehmigung von grundstücksbezogenen Vorhaben innerhalb eines Umlegungsverfahrens.

Beschreibung

Ist ein Grundstück in ein Umlegungsverfahren einbezogen, unterliegt es automatisch der Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 51 Baugesetzbuch. Rechtliche oder tatsächliche Verfügungen über solche Grundstücke bedürfen der Genehmigung durch die Umlegungsstelle. Es ist zweckmäßig, diese Genehmigung einzuholen, bevor andere Genehmigungen beantragt werden, die im gleichen Zusammenhang zusätzlich erforderlich sind (z.B. Baugenehmigung, Teilungsgenehmigung).

  • Formloser Antrag
  • Vorhabenbezogene Unterlagen

Gebühren fallen nur an, wenn eine Genehmigung zur Grundstücksteilung beantragt wird.

Zuständige Einrichtungen