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Reisepass für Kinder (vorher: Kinderreisepass)

Kurzbeschreibung

Seit dem 1.1.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Noch gültige Kinderreisepässe behalten bis zum Ende des aufgedruckten Datums ihre Gültigkeit. Für Kinder und Jugendliche unter 24 Jahren können stattdessen normale Reisepässe zu ermäßigten Gebühren ausgestellt werden.

Beschreibung

Für die Vorsprache ist vorab ein Termin online zu vereinbaren.

Die verschiedenen Reisedokumente für Kinder sind, je nach Reiseziel: 

  • Reisepässe oder
  • Personalausweise  

Auch wenn innerhalb der Europäischen Union bzw. für den "Schengen-Raum" keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt werden, müssen Reisende dennoch ein gültiges Dokument mitführen. 

Beachten Sie: Bitte bringen Sie das Kind zum Termin im Bürgerbüro mit. 

Die Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei gefertigt und stehen typischerweise nach circa 4 Wochen zur Abholung bereit. Sollten Sie den Reisepass früher benötigen, haben Sie die Möglichkeit den Reisepass im Express-Verfahren zu bestellen (siehe "Kosten"). Die im "Express-Verfahren" beantragten Reisepässe liegen rund drei bis fünf Werktage nach Antragstellung im Rathaus zur Abholung bereit. 

Wenn das Kind in Leverkusen mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet ist, wird der Passantrag im Bürgerbüro gestellt. Hierbei ist die Mitwirkung der Eltern und des Kindes wichtig:

  • Kinder jeden Alters müssen zur Prüfung der Identität persönlich erscheinen. 
  • Beide Elternteile müssen den Passantrag unterschreiben.
  • Ggf. kann das bei Beantragung nicht abkömmliche Elternteil bei Abholung unterschreiben.
  • Nur in Ausnahmefällen ist die Vorlage einer Vollmacht mit Ausweiskopie des verhinderten Elternteiles möglich (Vordruck siehe "Downloads")
  • Bei Alleinerziehenden - Sorgerechtsbeschluss (nach Scheidung) bzw. bei ledigen Müttern - Negativbescheinigung des Jugendamtes
  • Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.
  • Bei Änderungen des Sorgerechtes für das Kind - Nachweise über die Änderung (z.B. Urteile zum Sorgerecht, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht nach § 1626a BGB)

Weitere Unterlagen:

  • Neues biometrisches Passfoto (entsprechend den Anforderungen der Foto-Mustertafel im Bereich "Downloads")
  • alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunde
  • Ausweise der Erziehungsberechtigten - siehe auch Information oben
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten

37,50 EUR ermäßigte Gebühr Reisepass
+ 32,00 EUR Expresszuschlag
+ 22,00 EUR für Reisepass mit 48 statt 32 Seiten

Bargeldzahlung

EC-Karte mit PIN