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Kraftfahrzeug - Wechselkennzeichen

Kurzbeschreibung

Sie können für zwei Fahrzeuge ein Wechselkennzeichen beantragen. Dabei hat jedes Fahrzeug ein eigenes Kennzeichen, das sich nur in der letzten Ziffer der Erkennungsnummer unterscheidet.
Sie können den Antrag per Post oder nach Online-Terminvereinbarung vor Ort stellen.

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Das Wechselkennzeichen besteht aus dem gemeinsamen Kennzeichenteil und den fahrzeugbezogenen Kennzeichenteilen. Der gemeinsame Kennzeichenteil besteht aus der Erkennungsnummer, allerdings ohne die letzte Ziffer. Dieses gemeinsame Kennzeichenteil wird jeweils an dem Fahrzeug angebracht wird, dass Sie gerade nutzen möchten. Die letzte Ziffer der Erkennungsnummer hingegen bleibt immer fest am Fahrzeug montiert.
Es wechselt immer nur der gemeinsame Kennzeichenteil zwischen den Fahrzeugen.
Die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist für folgende Fahrzeugklassen möglich: 

  •  M1 - Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  •  L - Krafträder, vierrädrige Fahrzeuge bis maximal 400 kg Leermasse, dreirädrige Fahrzeuge
  •  Anhänger der Klasse O1 - Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Die jeweiligen Fahrzeuge müssen der gleichen Klasse angehören und die Anzahl der Kennzeichen sowie die Abmessungen der zugeteilten Schilder müssen gleich sein. So ist ein Wechselkennzeichen für einen Personenkraftwagen und ein Motorrad nicht möglich, weil diese Fahrzeug nicht der gleichen Klasse angehören. Ein Wechselkennzeichen für ein Motorrad und ein Quad ist ebenfalls ausgeschlossen. Denn die Fahrzeuge gehören zwar der gleichen Klasse an, die Anzahl der zugeteilten Schilder ist aber nicht identisch. 

Bitte beachten Sie, dass Sie die hier aufgeführten Unterlagen für beide Fahrzeuge benötigen.

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • Fahrzeugschein oder ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebestätigung im Original
  • Kennzeichenschilder bei zugelassenem Fahrzeug im Original
  • Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
  • 7-stellige eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten im Original
  • Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) im Original
    Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden.
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung in Kopie
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister, Ausweis der oder des Vorsitzenden in Kopie
  • Vollmacht bei Vertretung im Original
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten oder Personalausweis des Vormundes in Kopie
  • ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann über Downloads heruntergeladen werden) im Original

Die Bearbeitung kann je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.

Sie können den Antrag per Post oder nach Online-Terminvereinbarung vor Ort stellen.

Per Briefkasten-Einwurf vor Ort:

Werfen Sie einen formlosen Antrag mit Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den Briefkasten der Zulassungsstelle.

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter „Unterlagen“. Bitte beachten Sie, dass Sie Ausweisdokumente nur als Kopie einwerfen und bei der Abholung im Original vorzeigen.
Sobald die Zulassung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter oder Halterin nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter oder Ihrer Vertreterin eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit. Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.

Vor Ort:

Vereinbaren Sie online einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. Diese finden Sie im Reiter „Unterlagen“.

  • Zuteilung Wechselkennzeichen: 32,30 Euro
  • gegebenenfalls zuzüglich 3,90 Euro für die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gegebenenfalls zuzüglich 5,10 Euro für den Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Im Zusammenhang mit einer Zulassung oder Umschreibung des Fahrzeuges werden zusätzlich zu den Zulassungs- beziehungsweise Umschreibungsgebühren nur 6 Euro fällig.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen