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Kraftfahrzeug - Verlust des Fahrzeugscheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil I

Kurzbeschreibung

Haben Sie Ihren Fahrzeugschein oder Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I verloren oder ist Ihnen gestohlen worden?

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Beschreibung

Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter geben Sie über den Verlust oder Diebstahl eine entsprechende Erklärung ab. Die Ersatz-Zulassungsbescheingiung Teil I wird Ihnen dann sofort ausgestellt und ausgehändigt.

Möchten Sie eine andere Person beauftragen, dann beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen.

  • Pass oder Personalausweis (auch der vertretenden Person) in Kopie
    Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden.
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • Auszug Handelsregister oder Gewerbeanmeldung (wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist) in Kopie,
    bei juristischen Personen/Firmen/Einzelgewerbe/Vereinen
    • Gewerbeanmeldung
    • Handelsregister
    • oder Vereinsregister
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes in Kopie
  • Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
  • Vollmacht und Erklärung über den Verlust oder Diebstahl bei Vertretung im Original
  • Gegebenenfalls Diebstahlsanzeige der Polizei im Original

Bei der Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder/und Teil II sowie Fahrzeugbrief oder/und Schein, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten Zulassungsstelle benötigt. Diese ist von Ihnen bei der letzten Zulassungsstelle zu beantragen im Original beizufügen.

Die Bearbeitung kann je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.

  • Die Gebühr beträgt 11,20 EUR
  • Eventuell zuzüglich 3,90 EUR für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II

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Zuständige Einrichtungen