Kraftfahrzeug - Verlust des Fahrzeugscheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil I
Kurzbeschreibung
Haben Sie Ihren Fahrzeugschein oder Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I verloren oder ist Ihnen gestohlen worden? Sie können die Verlusterklärung per Post oder nach Online-Terminvereinbarung vor Ort abgeben.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter geben Sie über den Verlust oder Diebstahl eine entsprechende Erklärung ab. Die Ersatz-Zulassungsbescheingiung Teil I wird Ihnen dann sofort ausgestellt und ausgehändigt.
Möchten Sie eine andere Person beauftragen, dann beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen.
- Pass oder Personalausweis (auch der vertretenden Person) in Kopie
Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden. - Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- Auszug Handelsregister oder Gewerbeanmeldung (wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist) in Kopie,
bei juristischen Personen/Firmen/Einzelgewerbe/Vereinen- Gewerbeanmeldung
- Handelsregister
- oder Vereinsregister
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes in Kopie
- Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
- Vollmacht und Erklärung über den Verlust oder Diebstahl bei Vertretung im Original
- Gegebenenfalls Diebstahlsanzeige der Polizei im Original
Bei der Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder/und Teil II sowie Fahrzeugbrief oder/und Schein, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten Zulassungsstelle benötigt. Diese ist von Ihnen bei der letzten Zulassungsstelle zu beantragen im Original beizufügen.
Die Bearbeitung kann je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.
Sie können den Antrag per Post oder nach Online-Terminvereinbarung vor Ort stellen.
Per Briefkasten-Einwurf vor Ort:
Werfen Sie einen formlosen Antrag mit Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den Briefkasten der Zulassungsstelle.
Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter „Unterlagen“. Bitte beachten Sie, dass Sie Ausweisdokumente nur als Kopie einwerfen und bei der Abholung im Original vorzeigen.
Sobald die Zulassung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter oder Halterin nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter oder Ihrer Vertreterin eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit. Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.
Vor Ort:
Vereinbaren Sie online einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. Diese finden Sie im Reiter „Unterlagen“.
- Die Gebühr beträgt 11,20 EUR
- Eventuell zuzüglich 3,90 EUR für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II
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Zuständige Einrichtungen
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Zulassungsstelle - Sachgebiet 364-01
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- Straße: Haus-Vorster Straße Hausnummer: 8
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36413 - E-Mail:
364-zulassung@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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