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Kraftfahrzeug - Verlust des Fahrzeugbriefes oder der Zulassungsbescheinigung Teil II

Kurzbeschreibung

Ihr Fahrzeugbrief oder Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II ist verloren gegangen oder wurde gestohlen? Sie können dieses Anliegen per Post oder nach Online-Terminvereinbarung vor Ort erledigen.

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Die Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II können nur Sie als Fahrzeughalter*in beantragen. Den Verlust müssen Sie dann an Eides Statt erklären. Aus diesem Grund ist die Erteilung einer Vollmacht für eine andere Person auch nicht möglich.

Der bisherige Fahrzeugbrief wird beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg für ungültig erklärt. Dieses so genannte Aufbietungsverfahren dauert 18 Tage. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt und ausgehändigt werden.

Bei Diebstahl gilt zusätzlich: Wurde der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen, müssen Sie den Diebstahl bei der Polizei anzeigen.

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
  • Pass oder Personalausweis im Original
    Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden.
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes in Kopie 
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist) in Kopie
  • Auszug aus dem Vereinregister (wenn das Fahrzeug auf einen Verein zugelassen ist) in Kopie
  • gegebenenfalls Diebstahlsanzeige der Polizei im Original

Die Bearbeitung kann je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.

Sie können den Antrag per Post oder nach Online-Terminvereinbarung vor Ort stellen.

Per Briefkasten-Einwurf vor Ort:

Werfen Sie einen formlosen Antrag mit Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den Briefkasten der Zulassungsstelle.

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter „Unterlagen“. Bitte beachten Sie, dass Sie Ausweisdokumente nur als Kopie einwerfen und bei der Abholung im Original vorzeigen.
Sobald die Zulassung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter oder Halterin nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter oder Ihrer Vertreterin eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit. Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.

Vor Ort:

Vereinbaren Sie online einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. Diese finden Sie im Reiter „Unterlagen“.

Die Gebühr beträgt 56,50 € inkl. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

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Zuständige Einrichtungen