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Kraftfahrzeug - Verkauf
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben, müssen Sie dies der Zulassungsbehörde mitteilen. Die Mitteilung kann kann durch eine schriftliche Veräußerungsanzeige oder durch eine Kopie des Kaufvertrages erfolgen.
Beschreibung
Bitte achten Sie darauf, dass der Name und die Anschrift des Erwerbers vollständig und leserlich angegeben werden, da sonst eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich ist. Wichtig ist außerdem, dass der Kaufvertrag oder die Veräußerungsanzeige vom Verkäufer und von der Erwerberin oder von dem Erwerber unterschrieben ist.
Es ist empfehlenswert, das Fahrzeug vor der Übergabe außer Betrieb setzen zu lassen (Stilllegung). Sonst besteht das Risiko, dass die Erwerberin oder der Erwerber das Fahrzeug nicht außer Betrieb setzt oder umschreiben lässt und die Zulassung auf den bisherigen Halter bestehen bleibt.
Zuständige Einrichtungen
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Zulassungsstelle - Sachgebiet 364-01
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- Haus-Vorster Straße 8
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36413 - E-Mail:
364-zulassung@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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