Kraftfahrzeug - Verkauf
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben, müssen Sie dies der Zulassungsbehörde mitteilen. Die Mitteilung kann durch eine schriftliche Veräußerungsanzeige oder durch eine Kopie des Kaufvertrages erfolgen.
Beschreibung
Bitte achten Sie darauf, dass der Name und die Anschrift der Käuferin oder des Käufers vollständig und leserlich angegeben werden, da nur so eine ordnungsgemäße Bearbeitung möglich ist. Wichtig ist außerdem, dass der Kaufvertrag oder die Veräußerungsanzeige sowohl von der verkaufenden Person als auch von der Käuferin oder dem Käufer unterschrieben wird.
Es ist empfehlenswert, das Fahrzeug vor der Übergabe außer Betrieb setzen zu lassen (Stilllegung). Sonst besteht das Risiko, dass die Käuferin oder der Käufer das Fahrzeug nicht außer Betrieb setzt oder umschreiben lässt und die Zulassung auf die bisherige Halterin oder den bisherigen Halter bestehen bleibt.
Die Bearbeitung kann je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.
Zuständige Einrichtungen
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Zulassungsstelle - Sachgebiet 364-01
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- Straße: Haus-Vorster Straße Hausnummer: 8
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36413 - E-Mail:
364-zulassung@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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