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Kraftfahrzeug - Technische Veränderungen am Fahrzeug

Kurzbeschreibung

An Ihrem Fahrzeug wurden technische Veränderungen durchgeführt, die eintragungspflichtig sind. Sie können den Antrag per Post oder nach Online-Terminvereinbarung vor Ort stellen.

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Zunächst müssen Sie das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr zur Abnahme vorführen.

Folgende Änderungen müssen Sie dem Fachbereich Straßenverkehr unverzüglich melden, damit die Fahrzeugpapiere berichtigt werden können:

  • Änderung der Fahrzeugklasse
  • Änderung von Hubraum oder Leistung
  • Änderung der Höchstgeschwindigkeit
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder Anhängelast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, außer bei PKW und Krafträdern
  • Änderung der Sitz-/Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibusen (KOM)
  • Änderung der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeug-Steuer oder Verkehrsverbote auswirken
  • Änderungen, die eine Ausnahmgegenehmigung erfordern
  • wenn aus anderen Gründen die unverzügliche Änderung der Fahrzeugpapiere aus den Unterlagen des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr hervorgeht 

Bei Änderung der Fahrzeugart, zum Beispiel von PKW in LKW, müssen Sie eine neue Versicherungsbestätigung vorgelegen.

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
  • Prüfbericht /Einbaubescheinigung im Original
  • bei Änderung der Fahrzeugart: 7-stellige eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten 

Die Bearbeitung kann je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.

Sie können den Antrag per Post oder nach Online-Terminvereinbarung vor Ort stellen.

Per Briefkasten-Einwurf vor Ort:

Werfen Sie einen formlosen Antrag mit Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den Briefkasten der Zulassungsstelle.

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter „Unterlagen“. Bitte beachten Sie, dass Sie Ausweisdokumente nur als Kopie einwerfen und bei der Abholung im Original vorzeigen.
Sobald die Zulassung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter oder Halterin nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter oder Ihrer Vertreterin eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit. Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.

Vor Ort:

Vereinbaren Sie online einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. Diese finden Sie im Reiter „Unterlagen“.

  • 12,10 €
  • ggf. zuzüglich 3,90 € für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II

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