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Kraftfahrzeug - Technische Veränderungen am Fahrzeug
Kurzbeschreibung
An Ihrem Fahrzeug wurden technische Veränderungen durchgeführt, die eintragungspflichtig sind.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Zunächst müssen Sie das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr zur Abnahme vorführen.
Folgende Änderungen müssen Sie dem Fachbereich Straßenverkehr unverzüglich melden, damit die Fahrzeugpapiere berichtigt werden können:
- Änderung der Fahrzeugklasse
- Änderung von Hubraum oder Leistung
- Änderung der Höchstgeschwindigkeit
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder Anhängelast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, außer bei PKW und Krafträdern
- Änderung der Sitz-/Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibusen (KOM)
- Änderung der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeug-Steuer oder Verkehrsverbote auswirken
- Änderungen, die eine Ausnahmgegenehmigung erfordern
- wenn aus anderen Gründen die unverzügliche Änderung der Fahrzeugpapiere aus den Unterlagen des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr hervorgeht
Bei Änderung der Fahrzeugart, zum Beispiel von PKW in LKW, müssen Sie eine neue Versicherungsbestätigung vorgelegen.
Sie können auch online einen Termin für dieses Anliegen buchen.
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
- Prüfbericht /Einbaubescheinigung im Original
- bei Änderung der Fahrzeugart: 7-stellige eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten
- 12,10 €
- ggf. zuzüglich 3,90 € für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II
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Zuständige Einrichtungen
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Zulassungsstelle - Sachgebiet 364-01
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- Haus-Vorster Straße 8
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36413 - E-Mail:
364-zulassung@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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