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Kraftfahrzeug - Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Kurzbeschreibung
Die Fahrzeughalterin oder der -halter hat den Namen geändert.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Hat sich Ihr Name nach der Heirat, der Scheidung, der Einbürgerung geändert oder haben Sie Ihre Firma umbenannt? Dann denken Sie bitte daran, dass Sie auch Ihren Fahrzeugschein und -brief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II austauschen oder berichtigen lassen müssen.
Für dieses Anliegen können Sie auch einen Online-Termin buchen.
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
- Personalausweis oder Pass im Original
Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden. - ggf. Stammbuch in Kopie, wenn der Personalausweis oder Pass noch nicht geändert ist
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (wenn das Fahrzeug auf eine Firma angemeldet ist) in Kopie
- Auszug aus dem Vereinsregister und Ausweis des oder der Vorsitzenden (wenn das Fahrzeug auf einen Verein angemeldet ist) in Kopie
- Die Gebühr beträgt 11,70 €
- ggf. zuzüglich 3,90 € für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Zulassungsstelle - Sachgebiet 364-01
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- Haus-Vorster Straße 8
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36413 - E-Mail:
364-zulassung@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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