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Kraftfahrzeug - Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Kurzbeschreibung

Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter hat den Namen geändert. Sie können den Antrag per Post oder nach Online-Terminvereinbarung vor Ort stellen.

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Hat sich Ihr Name nach der Heirat, der Scheidung, der Einbürgerung geändert oder haben Sie Ihre Firma umbenannt?  Dann denken Sie bitte daran, dass Sie auch Ihren Fahrzeugschein und  -brief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II austauschen oder berichtigen lassen müssen.

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original 
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
  • Personalausweis oder Pass im Original
    Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden.
  • ggf. Stammbuch in Kopie, wenn der Personalausweis oder Pass noch nicht geändert ist
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (wenn das Fahrzeug auf eine Firma angemeldet ist) in Kopie
  • Auszug aus dem Vereinsregister und Ausweis des oder der Vorsitzenden (wenn das Fahrzeug auf einen Verein angemeldet ist) in Kopie

Die Bearbeitung kann je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.

Sie können den Antrag per Post oder nach Online-Terminvereinbarung vor Ort stellen.

Per Briefkasten-Einwurf vor Ort:

Werfen Sie einen formlosen Antrag mit Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den Briefkasten der Zulassungsstelle.

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter „Unterlagen“. Bitte beachten Sie, dass Sie Ausweisdokumente nur als Kopie einwerfen und bei der Abholung im Original vorzeigen.
Sobald die Zulassung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter oder Halterin nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter oder Ihrer Vertreterin eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit. Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.

Vor Ort:

Vereinbaren Sie online einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. Diese finden Sie im Reiter „Unterlagen“.

  • Die Gebühr beträgt 11,70 €
  • ggf. zuzüglich 3,90 € für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II

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Zuständige Einrichtungen