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Jägerprüfung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.
Prüfungstermine 2024
Schriftliche Prüfung: Montag, 22. April 2024 (landesweiter Termin)
Die Termine für das Jagdliche Schießen und die mündlich-praktische Prüfung werden noch bekannt gegeben.
Zur Prüfung können nur Personen zugelassen werden, die am ersten Prüfungstag das 15. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Versagungsgründe nach § 17 Absatz 1 Nr. 2 Bundesjagdgesetz vorliegen. Die Bewerber müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Leverkusen haben. Die Prüfung ist nicht öffentlich.
Zur Prüfung gehört ein schriftlicher und ein mündlicher Teil sowie eine Schießprüfung. Sie wird jährlich abgenommen.
Erstprüfung:
Zulassung zur Jägerprüfung: 30,00 EUR
Jägerprüfungsgebühr: 220,00 EUR
Nachprüfung:
Zulassung zur Jägerprüfung: 30,00 EUR
je Prüfungsteil, der wiederholt werden muss: 80,00 EUR
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Zuständige Einrichtungen
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Untere Naturschutzbehörde
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- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
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- E-Mail:
unb@stadt.leverkusen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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