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Gaststättenlärm

Kurzbeschreibung

Verantwortlich für die Verhinderung unzumutbarer Lärmbelästigungen -  wie zum Beispiel lautes Rufen oder Grölen der Gäste sowie zu laute Musik-  ist in erster Linie die Gastwirtin oder der Gastwirt.

Beschreibung

Ansprechpartner tagsüber:
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
Telefon: 0214/406-36111 

Nachts:
Kommunaler Ordnungsdienst: 0214/406-36555
Polizei Telefon: 0221/229-0

Zuständige Einrichtungen