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Jagdschein

Kurzbeschreibung

Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.

Beschreibung

Vorsprachen bei der Unteren Jagdbehörde sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!

E-Mail mit Terminvorschlag an: 322-jagd-fischerei@stadt.leverkusen.de

Die allgemeinen Öffnungszeiten des Fachbereichs Umwelt sind von Montag bis Freitag 08:30 – 12:30 Uhr

ACHTUNG!

Wie im Vorjahr könnte es aufgrund der Änderung im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Jagdscheinbeantragung und -verlängerung kommen.

Die erforderlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß §17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und der §§5 und 6 Waffengesetz dürfen erst nach schriftlicher Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden.

Die Anträge zur Verlängerung eines Jagdscheins, der zum 31.03.2026 abläuft, können daher frühzeitig, d.h. bereits ab Dezember 2025 gestellt werden. Die Antragstellung ist auch möglich, wenn noch kein Nachweis über die ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung gemäß §17 Absatz 1 Nr. 4 BJagdG vorgelegt wurde. Dieser muss dann nachträglich zur Erteilung (spätestens bei der Abholung) des Jagdscheins vorgelegt werden.

Antrag schriftlich an:

Untere Jagdbehörde
Quettinger Straße 220
51381 Leverkusen

oder per E-Mail an: 322-jagd-fischerei@stadt.leverkusen.de

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.  Sind Sie bereits in Besitz eines deutschen Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Den deutschen Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.  Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Wenn Ihnen der deutsche Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.
Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage. 
Jugendjagdscheine werden für Jugendliche ausgestellt, die eine Jägerprüfung abgelegt haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

  • Jägerprüfungszeugnis
  • aktuelles Passfoto
  • Personalausweis
  • EC-Karte
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Gültigkeit des Jagdscheines 
  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jagdschein 

Bitte vereinbaren Sie zur Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines einen Termin bei der Unteren Jagdbehörde unter der genannten E-Mail-Adresse.

  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt. 
Jagdschein Erwachsene - 3 Jahre 65,00 EUR
Jagdschein Erwachsene - 2 Jahre 50,00 EUR
Jagdschein Erwachsene - 1 Jahr 35,00 EUR
Jagdschein Jugendliche - 3 Jahre 35,00 EUR
Jagdschein Jugendliche - 2 Jahre 30,00 EUR
Jagdschein Jugendliche - 1 Jahr 20,00 EUR
Falknerjagdschein Erwachsene - 3 Jahre 35,00 EUR
Falknerjagdschein Erwachsene - 2 Jahre 30,00 EUR
Falknerjagdschein Erwachsene - 1 Jahr 20,00 EUR
Falknerjagdschein Jugendliche - 3 Jahre 25,00 EUR
Falknerjagdschein Jugendliche - 2 Jahre 20,00 EUR
Falknerjagdschein Jugendliche - 1 Jahr 15,00 EUR
Tagesjagdschein 15,00 EUR