Jagdschein
Kurzbeschreibung
Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Beschreibung
Vorsprachen bei der Unteren Jagdbehörde sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
E-Mail mit Terminvorschlag an: 322-jagd-fischerei@stadt.leverkusen.de
Die allgemeinen Öffnungszeiten des Fachbereichs Umwelt sind von Montag bis Freitag 08:30 – 12:30 Uhr
ACHTUNG!
Wie im Vorjahr könnte es aufgrund der Änderung im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Jagdscheinbeantragung und -verlängerung kommen.
Die erforderlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß §17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und der §§5 und 6 Waffengesetz dürfen erst nach schriftlicher Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden.
Die Anträge zur Verlängerung eines Jagdscheins, der zum 31.03.2026 abläuft, können daher frühzeitig, d.h. bereits ab Dezember 2025 gestellt werden. Die Antragstellung ist auch möglich, wenn noch kein Nachweis über die ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung gemäß §17 Absatz 1 Nr. 4 BJagdG vorgelegt wurde. Dieser muss dann nachträglich zur Erteilung (spätestens bei der Abholung) des Jagdscheins vorgelegt werden.
Antrag schriftlich an:
Untere Jagdbehörde
Quettinger Straße 220
51381 Leverkusen
oder per E-Mail an: 322-jagd-fischerei@stadt.leverkusen.de
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines deutschen Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Den deutschen Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde. Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Wenn Ihnen der deutsche Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.
Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Jugendjagdscheine werden für Jugendliche ausgestellt, die eine Jägerprüfung abgelegt haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
- Jägerprüfungszeugnis
- aktuelles Passfoto
- Personalausweis
- EC-Karte
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Gültigkeit des Jagdscheines
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein
Bitte vereinbaren Sie zur Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines einen Termin bei der Unteren Jagdbehörde unter der genannten E-Mail-Adresse.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Jagdschein Erwachsene - 3 Jahre | 65,00 EUR |
Jagdschein Erwachsene - 2 Jahre | 50,00 EUR |
Jagdschein Erwachsene - 1 Jahr | 35,00 EUR |
Jagdschein Jugendliche - 3 Jahre | 35,00 EUR |
Jagdschein Jugendliche - 2 Jahre | 30,00 EUR |
Jagdschein Jugendliche - 1 Jahr | 20,00 EUR |
Falknerjagdschein Erwachsene - 3 Jahre | 35,00 EUR |
Falknerjagdschein Erwachsene - 2 Jahre | 30,00 EUR |
Falknerjagdschein Erwachsene - 1 Jahr | 20,00 EUR |
Falknerjagdschein Jugendliche - 3 Jahre | 25,00 EUR |
Falknerjagdschein Jugendliche - 2 Jahre | 20,00 EUR |
Falknerjagdschein Jugendliche - 1 Jahr | 15,00 EUR |
Tagesjagdschein | 15,00 EUR |
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Zuständige Einrichtungen
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Untere Jagd- und Fischereibehörde
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- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
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