Führerschein - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Beschreibung
Eine von der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz oder der Bundespolizei ausgestellte Dienstfahrerlaubnis berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Für die Nutzung der Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr ist eine vorherige Umschreibung in eine zivile Fahrerlaubnis zwingend erforderlich. Eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ist nicht erforderlich.
- Personalausweis oder Pass
- Biometrisches Passbild (kann auch gegen eine Gebühr von 6 € vor Ort aufgenommen werden)
- Dienstfahrerlaubnis
- Ggfs. bisheriger Führerschein
- 42,60 € Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Zuständige Einrichtungen
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Führerscheinstelle - Sachgebiet 364-02
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- Haus-Vorster Straße 8
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36454 - E-Mail:
364-fuehrerscheinstelle@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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