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Reiseausweis für Ausländer

Beschreibung

Jeder ausländische Staatsangehörige muss grundsätzlich die Passpflicht erfüllen. Das heißt im Besitz eines gültigen, in Deutschland anerkannten Nationalpasses sein.

In die Passhoheit eines ausländischen Staates darf nur in besonderen Ausnahmefällen eingegriffen werden, nämlich dann, wenn ein Nationalpass nicht oder nur in nicht zumutbarer Weise erlangt werden kann.

Zumutbar ist es ausländischen Staatsangehörigen insbesondere:

  • rechtzeitig vor Ablauf bei der Vertretung des Heimatstaates zu beantragen, dass der Nationalpass verlängert beziehungsweise erneuert wird
  • an der Ausstellung oder Verlängerung mitzuwirken und die Behandlung eines Antrages durch die Behörden des Herkunftsstaates zu dulden
  • alle erforderlichen Unterlagen beizubringen und die vom Heimatstaat festgesetzten Gebühren zu entrichten
  • fehlende Dokumente im Heimatland zu besorgen und einen Pass im Heimatland zu beantragen 

Es besteht kein Anspruch auf Erteilung eines Reiseausweises, sondern es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde.

Einem Antrag auf einen Reiseausweis sind in jedem Fall Nachweise darüber beizufügen, dass sich der Antragsteller bemüht hat, rechtzeitig einen Nationalpass ausgestellt zu bekommen. Sofern als Reisegrund der Tod oder die schwere Erkrankung von Familienangehörigen im Ausland vorliegt, sind auch dafür Nachweise mit Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich.

  • der bisherige Pass oder Passersatz (sofern vorhanden)
  • aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweise über die Unmöglichkeit der Passbeschaffung

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Ausstellung Reiseausweises für Ausländer:
100,00 EUR ab dem vollendeten 24. Lebensjahr, 97,00 EUR bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

Ausstellung vorläufiger Reiseausweis für Ausländer:
67,00 EUR ab dem vollendeten 24. Lebensjahr, 26,00 EUR bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen