BIS: Suche und Detail

Schülerfreifahrt / Schülerbeförderung

Kurzbeschreibung

Übernahme der notwendig entstehenden Schülerfahrkosten für den Schulweg zu den städtischen Schulen.

Beschreibung

Die Schülerfahrkostenverordnung macht den Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten davon abhängig, dass der Schulweg (der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule) in der einfachen Entfernung

  • in der Primarstufe mehr als 2 km,
  • in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und
  • in der Sekundarstufe II mehr als 5 km

beträgt.

In Leverkusen wird die gesetzliche Schülerfreifahrt durch die Ausstellung von DeutschlandTickets für Schülerinnen und Schüler abgewickelt.

  • Antrag auf Ausstellung eines DeutschlandTickets für Schülerinnen und Schüler (erhältlich über die Schulsekretariate)

Der monatliche Preis für das DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler beträgt für:

nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler 38,00 EUR
freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen und städtischen Berufskollegs 14,00 EUR
freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen 0,00 EUR

Von Eltern mit mehreren freifahrtberechtigten Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder erhoben werden. Ab dem zweiten freifahrtberechtigten Kind kann eine Erstattung beim Fachbereich Schulen zum Ende des Schuljahres beantragt werden.

Freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) erhalten, können ebenfalls einen Erstattungsantrag zum Ende des Schuljahres stellen. Ein entsprechender Sozialhilfebescheid ist dem Fachbereich Schulen mit dem Antrag vorzulegen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen