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Fischerprüfung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis als Nachweis über die absolvierte Prüfung.

Beschreibung

Prüfungstermine 2025

Dienstag, 27.05.2025 – Mittwoch, 28.05.2025
Anmeldung bis: 28.04.2025

Dienstag, 18.11.2025 – Mittwoch, 19.11.2025
Anmeldung bis: 19.10.2025

Prüfungsort ist jeweils in der:

Unteren Fischereibehörde
Quettinger Straße 220
51381 Leverkusen

Anmeldungen sind bei der Unteren Fischereibehörde, Fachbereich Umwelt, Quettinger Straße 220, 51381 Leverkusen, einzureichen. Es dürfen nur Personen zugelassen werden, die am Tag der Prüfung das 13. Lebensjahr vollendet haben.

Vorrangig werden Anmeldungen berücksichtigt, für die eine örtliche Zuständigkeit besteht. Die Prüfungsbögen sind in deutscher Sprache verfasst. Übersetzungshilfen sind nicht zugelassen.

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Personalausweis (am Tag der Prüfung)
  • Ausnahmegenehmigung zur Ablegung der Prüfung, wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Leverkusen haben (Kosten 15,00€ bei der Unteren Fischerbehörde Ihres Wohnsitzes)

In der Fischerprüfung sind schriftliche Fragen (in deutscher Sprache) durch Ankreuzen zu beantworten. Es sind Fischarten auf Bildtafeln zu benennen und es werden der waidgerechte Zusammenbau eines Angelgerätes sowie die Bestimmung des notwendigen Zubehörs geprüft.

Dazu bieten Fischereiverbände und Gewerbetreibende Vorbereitungskurse an, die jedoch nicht verpflichtend sind. Unabhängig wo Sie einen Vorbereitungskurs besuchen oder auch wenn Sie sich im Selbststudium vorbereiten, gilt das sogenannte Wohnortprinzip (siehe dazu "Rechtliche Voraussetzungen"). Eine "freie Auswahl", wo die Fischereiprüfung abgelegt werden kann, besteht insoweit nicht.

Mit bestandener Prüfung wird Ihnen ein Zeugnis ausgehändigt, mit dem Sie den Fischereischein beantragen können.

Achtung! Zahlungen können in der Dienststelle nur mit EC-Karte erfolgen! Barzahlung ist nicht mehr möglich!

Anmeldung der Fischerprüfung: 50,00€ (zahlbar am Tag der Prüfung vor Ort mit EC-Karte)

Wenn Sie den theoretischen Prüfungsteil bestanden haben, aber die Wiederholung des nicht bestandenen praktischen Teils beantragen, fallen dafür lediglich Gebühren in Höhe von 30,00€ an.

Für die Ausnahmegenehmigung, die Fischerprüfung in einer anderen Fischereibehörde innerhalb NRW ablegen zu können, werden Gebühren in Höhen von 15,00€ erhoben.

EC-Karte mit PIN

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen