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Fischerprüfung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

Beschreibung

Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an
verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.

Prüfungstermine: 

Mittwoch, 07.05.2024 - Donnerstag, 08.05.2024
Anmeldefrist: Montag, 08.04.2024

Mittwoch, 20.11.2024 - Donnerstag, 21.11.2024
Anmeldefrist: Montag, 21.10.2024

Anmeldungen sind bei der unteren Fischereibehörde, Fachbereich Umwelt, Quettinger Straße 220, 51381 Leverkusen, einzureichen. Es dürfen nur Personen zugelassen werden, die am Tag der Prüfung das 13. Lebensjahr vollendet haben.

Vorrangig werden Anmeldungen berücksichtigt, für die eine örtliche Zuständigkeit besteht. Die Prüfungsbögen sind in deutscher Sprache verfasst. Übersetzungshilfen sind nicht zugelassen.

Der Rheinische Fischereiverband von 1880 e. v. bietet Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung an.

Hinweis:

Ob die Prüfung zu diesen Terminen stattfinden kann, hängt weiterhin von der Zulässigkeit und den Möglichkeiten der Einhaltung der Vorgaben nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Coronaschutzverordnung ab.

  • Schriftliche Anmeldung (der Vordruck steht unter Downloads als PDF-Dokument zur Verfügung)
  • Eventuell Ausnahmegenehmigung (bei Auswärtigen) Kostenpflichtig (15,00 EUR)
  • Personalausweis (am Tag der Prüfung)

Das Ablegen der Fischereischeinprüfung dauert ca. eine Stunde.
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Sie melden sich bei einem Orts- oder Kreisverband eines Fischereiverbands Ihrer Wahl zur Fischereischeinprüfung an.

  • Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Fischereischeinprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über das Bestehen.
  • Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
  • Das Zeugnis sollten Sie aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder gegebenenfalls bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.
  • 50,00 EUR (zahlbar am Tage der Prüfung vor Ort, mit EC-Karte)
  • 30,00 EUR für die Wiederholung eines nicht bestandenen Teils der Prüfung.

EC-Karte mit PIN

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen