Fischereischein
Kurzbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland angeln möchten, brauchen Sie einen Fischereischein.
Beschreibung
Diesen erhalten Sie bei der Verwaltung Ihres Wohnortes.
Zusätzlich benötigen Sie einen Erlaubnisschein für das Gewässer, in dem Sie angeln wollen. Ansprechpartner ist der Fischereiberechtigte für das Gewässers (zum Beispiel der Eigentümer oder Angelsportverein) oder die Fachgeschäfte für Angelsport (zum Beispiel für den Rhein).
ACHTUNG!
Fischereischeine werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung ausge-stellt bzw. verlängert
E-Mail mit Terminvorschlag an: 322-jagd-fischerei@stadt.leverkusen.de
Die allgemeinen Öffnungszeiten des Fachbereichs Umwelt sind von Montag bis Freitag von 08:30 - 12:30 Uhr
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die sofortige Ausstellung. Nach dem 01.12. eines Jahres kann der Fischereischein ab dem 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres ausgestellt bzw. verlängert werden.
Jugendfischereischein
Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 bis 16 Jahren besteht die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu beantragen. Dieser berechtigt die minderjährige Person, in Begleitung eines Fischereischeininhabers zu angeln. Hierfür ist keine Fischerprüfung erforderlich. Jugendfischereischeine werden jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt.
Sonderfischereischein
Der Sonderfischereischein ermöglicht Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers. Für die Neuausstellung ist ein ärztliches Attest nach § 32a Landesfischereigesetz NRW erforderlich.
Der Fischereischein wird ausgestellt nach Vorlage :
- des Prüfungszeugnisses der Fischerprüfung oder des vorhandenen Fischereischeines (bei Fischereischeinen, die nicht in Leverkusen ausgestellt wurden, ist immer die Vorlage des Prüfungszeugnisses erforderlich)
- eines Passbildes
- Gemäß Runderlass dürfen Fischereischeine ab Dezember des laufenden Jahres für das Folgejahr verlängert werden.
Achtung! Zahlungen können in der Dienststelle nur mit EC-Karte erfolgen! Barzahlung ist nicht mehr möglich!
Fischereischein für ein Jahr | 16,00 € |
Fischereischein für fünf Jahre | 48,00 € |
Jugendfischereischein (1 Jahr) | 8,00 € |
Zuständige Einrichtungen
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Untere Jagd- und Fischereibehörde
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- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
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