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Elterngeld
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Das Wichtigste zuerst: Wir gratulieren Ihnen herzlich zur Geburt Ihres Kindes.
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen. Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten
beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
- Elterngeldantrag
vollständig ausgefüllt und unterschrieben von beiden Elternteilen Selbstständige und Alleinerziehende müssen ergänzend
die Zusatzblätter "Erklärung für Selbstständige" beziehungsweise "Erklärung für Alleinerziehende" ausfüllen. - Original Geburtsurkunde für „Elterngeld“
- Mutterschaftsgeld
Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes vor- und nach Geburt des Kindes - Gehaltsabrechnungen (mit Einkommen vor Geburt)
14 Gehaltsabrechnungen rückwirkend, beginnend ab dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt - Gehaltsabrechnungen (anderes Elternteil)
12 Monate rückwirkend ab Geburtsmonat des Kindes - Selbstständige (Erklärung für Selbstständige)
Steuerbescheid ein Jahr vor Geburt des Kindes sollte dieser noch nicht vorliegen, Steuerbescheid des Vorjahres - Mischeinkünfte (Angestellt und Selbstständig)
Hier gilt das komplette Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes:
- alle Gehaltsabrechnungen aus Angestellten-Verhältnis
- Steuerbescheid ein Jahr vor Geburt. - Alleinerziehende:
- Erklärung für Alleinerziehende
- negative Sorgeerklärung
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Sie können den Antrag online oder schriftlich stellen.
Online:
Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular.
Schriftlich:
Bitte senden Sie Anträge und Nachweise an:
Stadt Leverkusen
Elterngeldstelle
Goetheplatz 1 – 4
51379 Leverkusen
Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit sich nach dem Nachnamen des Kindes richtet.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Soziale Dienste - Abteilung 501
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- Goetheplatz 1-4
- 51379 Leverkusen
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- Fax:
0214 406-50002 - E-Mail:
501-soziale-dienste@stadt.leverkusen.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-50131
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E-Mail: elterngeld@stadt.leverkusen.de
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-50132
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E-Mail: elterngeld@stadt.leverkusen.de
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-50133
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E-Mail: elterngeld@stadt.leverkusen.de
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Telefon: 0214 406-50130
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E-Mail: elterngeld@stadt.leverkusen.de
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