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Schulraumvermietung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Räume der Schulen, der Jugendverkehrsschule sowie deren Einrichtungen und Außenflächen können auf Antrag für Einzelveranstaltungen oder auf Dauer für
- kulturelle
- sportliche
- gewerkschaftliche
- kirchliche
- soziale Zwecke
sowie für Zwecke
- der Bildung
- des Natur- und Umweltschutzes
- der Jugendförderung und
- der Brauchtumspflege
angemietet werden.
Eine Vermietung für private Feierlichkeiten erfolgt nicht.
Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen
Formulare siehe "Dokumente"
Der Mietantrag mit dem DSGVO-Blatt und den Angaben zur Veranstaltung sind mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung im Fachbereich 40 einzureichen.
Unter Downloads/Links auf dieser Seite können alle erforderlichen Anträge, Informationen etc. als Vordrucke heruntergeladen werden!
Für die Vermietung der Sporthallen ist der SportBund Leverkusen zuständig. Die dafür geltenden Mietvertragsregelungen sind hier hinterlegt: https://www.sportbund-leverkusen.de/service/sporthallenvergabe
Zuständige Einrichtungen
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Schulbetreuung - Abteilung 402
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- Goetheplatz 1-4
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-4001 - Fax:
0214 406-4099 - E-Mail:
40@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-4079
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