Aktueller Hinweis: Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Teileigentum - Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Kurzbeschreibung
Es ist möglich, an Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden, wenn dieses Gebäude aus mehreren Nutzungseinheiten besteht.
Beschreibung
Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.
Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden.
Allgemeine telefonische Sprechzeiten: Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr.
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Aufteilungsplan, bestehend aus Lageplan, Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen, aus denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume und ggf. Garagen eindeutig (z. B. durch Ziffern in einer Kreisfläche) hervorgehen.
Zuständige Einrichtungen
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Bauaufsicht/Denkmalpflege - Abteilung 631
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- Straße: Hauptstr. Hausnummer: 101
- PLZ: 51373 Ort: Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-6301 - E-Mail:
63@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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