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Teileigentum - Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Kurzbeschreibung

Es ist möglich, an Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden, wenn dieses Gebäude aus mehreren Nutzungseinheiten besteht.

Beschreibung

Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.

Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden.

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Aufteilungsplan, bestehend aus Lageplan, Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen, aus denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume und ggf. Garagen eindeutig (z. B. durch Ziffern in einer Kreisfläche) hervorgehen.

Allgemeine telefonische Sprechzeiten: Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr.

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungs-gebührenordnung NRW (AVw-GebO NRW), Tarifstelle 2.7