Am Montag, 8. Dezember 2025, findet eine nichtöffentliche Personalversammlung der Stadt Leverkusen statt. Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind daher an diesem Tag nicht zu erreichen.
Ebenfalls geschlossen bleibt das Kartenbüro im Forum. Veranstaltungsinformationen und die Möglichkeiten zum Ticketkauf sind auch jederzeit online auf https://leverkusen-kultur.de/ zu finden.
Teileigentum - Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Kurzbeschreibung
Es ist möglich, an Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden, wenn dieses Gebäude aus mehreren Nutzungseinheiten besteht.
Beschreibung
Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.
Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden.
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Aufteilungsplan, bestehend aus Lageplan, Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen, aus denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume und ggf. Garagen eindeutig (z. B. durch Ziffern in einer Kreisfläche) hervorgehen.
Allgemeine telefonische Sprechzeiten: Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr.
Zuständige Einrichtungen
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Bauaufsicht/Denkmalpflege - Abteilung 631
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- Straße: Hauptstr. Hausnummer: 101
- PLZ: 51373 Ort: Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-6301 - E-Mail:
63@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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