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Umlegung - Neuordnung von Grundstücken

Kurzbeschreibung

Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch

Beschreibung

In einem Umlegungsverfahren werden Grundstücke für einen bestimmten Zweck neu geordnet. Es kann etwa notwendig sein, um einen Bebauungsplan zu verwirklichen, der die Entstehung eines neuen Baugebietes vorsieht. Dann müssen in der Regel die vorhandenen Grundstückszuschnitte geändert werden, um die geplanten Bau- und Straßengrundstücke zu erhalten. Die damit verbundenen Maßnahmen werden vom Umlegungsausschuss der Stadt Leverkusen beschlossen. Die vorbereitenden Arbeiten werden von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses durchgeführt, die auch für Fragen von Umlegungsbeteiligten zur Verfügung steht.

Zuständige Einrichtungen