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Umlegung - Neuordnung von Grundstücken
Kurzbeschreibung
Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch
Beschreibung
In einem Umlegungsverfahren werden Grundstücke für einen bestimmten Zweck neu geordnet. Es kann etwa notwendig sein, um einen Bebauungsplan zu verwirklichen, der die Entstehung eines neuen Baugebietes vorsieht. Dann müssen in der Regel die vorhandenen Grundstückszuschnitte geändert werden, um die geplanten Bau- und Straßengrundstücke zu erhalten. Die damit verbundenen Maßnahmen werden vom Umlegungsausschuss der Stadt Leverkusen beschlossen. Die vorbereitenden Arbeiten werden von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses durchgeführt, die auch für Fragen von Umlegungsbeteiligten zur Verfügung steht.
Zuständige Einrichtungen
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Vermessung/Technische Pläne/Bodenordnung - Abteilung 622
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- Hauptstr. 101
- 51373 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-6201 - Fax:
0214 406-6202 - E-Mail:
62@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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