Aktueller Hinweis: Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Bundesteilhabegesetz
Kurzbeschreibung
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) enthält umfangreiche Rechtsänderungen. Es soll dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Verbunden damit ist die Übernahme der existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII durch den örtlichen Sozialhilfeträger.
Zuständig für die Gewährung dieser Leistung ist ab dem 1. Januar 2020 der Sozialhilfeträger der Gemeinde, bei der der Leistungsempfänger vor Aufnahme in einer Einrichtung gemeldet war.
Die von uns speziell im Hinblick auf die Erfordernisse des BTHG hin entwickelten Antragsunterlagen finden Sie unter Downloads.
Uns ist bewusst, dass diese Unterlagen umfangreich gestaltet sind.
Dies dient der vollständigen Erfassung aller zur Gewährung der notwendigen Leistungen erforderlichen Informationen und soll somit ein Nachfordern umfangreicher Unterlagen – und somit eine deutliche Mehrbelastung auf beiden Seiten - verhindern.
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Zuständige Einrichtungen
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Soziale Leistungen - Abteilung 502
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 119
- PLZ: 51373 Ort: Leverkusen
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