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Personalausweis

Kurzbeschreibung

Ab dem 16. Geburtstag müssen alle Bundesbürger einen Personalausweis haben. Das gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Kinder kann für Reisen ein Reisepass beantragt werden.

Beschreibung

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht
unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

  • Alter Personalausweis
    Der alte Ausweis wird bei der Abholung des neuen Ausweises eingezogen.
  • Neues biometrisches Passfoto,
    nicht älter als 6 Monate, 
    Beispiele zeigt die Fotomustertafel im Bürgerbüro
  • Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • Reisepass
    Der Reisepass wird benötigt, wenn der bisherige Ausweis verloren ging.
  • Geburtsurkunde/Stammbuch oder Führerschein
    falls keine Ausweisdokumente vorhanden oder verloren sind.   

Gültigkeit:

  • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

Lieferzeit/Abholung:

  • Antragsteller muss Schreiben der Bundesdruckerei abwarten.
    Dies ist die Mitteilung über die 5-stellige PIN, der PUK und dem Sperrkennwort.
    Das Schreiben kommt per Post.
    Bitte Abholinformation beachten! (s. Downloads)

  • Abholung auch durch Bevollmächtigten möglich -
    mit Vollmacht (s. Downloads: Vollmacht zur Abholung eines Bundespersonalausweises), eigenem Personalausweis und altem Personalausweis des Antragstellers

Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

  • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
  • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
  • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
  • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl
mein Personalausweis noch gültig ist?

  • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig
    ist.

3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

  • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

  • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

  • Ja, dies sind:
  • Unterschrift
  • Größe, Farbe der Augen
  • Seriennummer

6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

  • Ja, dies sind auf Wunsch:
  • elektronische Signatur
  • 2 Fingerabdrücke

7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

  • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

  • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
  • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass-und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

  • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden. 
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • 37,00 EUR:
    Antragstellende Person ab 24 Jahren
    (10 Jahre gültig)
  • 22,80 EUR:
    Antragstellende Person unter 24 Jahren
    (6 Jahre gültig)
  • 10,00 EUR:
    vorläufiger maschinenlesbarer Personalausweis