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Brandverhütungsschauen / Wiederkehrende Prüfungen
Kurzbeschreibung
In Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhten Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens fünf Jahren eine Brandschau durchzuführen.
Beschreibung
Die Brandverhütungsschauen werden durch die Feuerwehr Leverkusen in Zusammenarbeit mit der Bauaufsichtsbehörde (zuständige Ordnungsbehörde) durchgeführt.
- Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Leverkusen (Brandschausatzung)
Zuständige Einrichtungen
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Sonderverfahren
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- Hauptstr. 101
- 51373 Leverkusen
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- E-Mail:
63@stadt.leverkusen.de
- E-Mail:
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