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Landeshundegesetz Beteiligung: Sachkundeprüfung

Kurzbeschreibung

Prüfung, um einen Sachkundenachweis zu erhalten.

Beschreibung

Dieser Nachweis ist notwendig für:

  • große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter  und/oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm (zum Beispiel Golden Retriever) erreichen
  • sowie für gefährliche Hunde (zum Beispiel American Staffordshire Terrier) und
  • Hunde bestimmter Rassen (zum Beispiel Rottweiler)

Der Halter des Tieres, beziehungsweise bei gefährlichen Hunden und bei Hunden bestimmter Rassen jede Person, die den Hund ausführt, braucht diesen Sachkundenachweis.

Der Sachkundenachweis für die großen Hunde oder Hunde bestimmter Rassen kann bei autorisierten Tierärzten (Sachkundebescheinigung LHundG – Tierärztekammer Nordrhein), anerkannten Sachverständigen oder dem Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung abgelegt werden.
Führer von gefährlichen Hunden müssen die Sachkundeprüfung beim Fachbereich
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ablegen.

Der Fragenkatalog für die Ablegung der Sachkundeprüfung beim Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadt Leverkusen kann unter Downloads/Links heruntergeladen werden

80,00 EUR

Zuständige Einrichtungen