Aktueller Hinweis: Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Landeshundegesetz Beteiligung - Verhaltenstest
Kurzbeschreibung
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen können Sie bei der Abteilung 361 - Ordnung und Gewerbe die Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht beantragen. Hierfür ist nach dem Landeshundegesetz eine Verhaltensprüfung durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung erforderlich.
Beschreibung
Während des Verhaltenstests wird das Verhalten des Hundes gegenüber Menschen und anderen Hunden auf einem neutralen Gelände überprüft. Dabei wird der Hund verschiedenen Umweltreizen ausgesetzt, die lebensnahen Alltagssituationen entsprechen.
Das Mindestalter des Hundes für die Teilnahme am Verhaltenstest liegt bei 15 Monaten. Für jüngere Hunde kann eine vorläufige Beurteilung erstellt werden.
- Personalausweis
- Impfausweis des Hundes mit gültiger Tollwutimpfung
- Haltererlaubnis
76,00 €
Zuständige Einrichtungen
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Fachbereich 39
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- Straße: Miselohestraße Hausnummer: 4
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-3901 - E-Mail:
39@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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