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Beratung bei Erziehungsfragen

Kurzbeschreibung

  • Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.

Beschreibung

Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung :
Bei Erziehungsschwierigkeiten oder bei Problemen in Familien erhalten Sie durch das Jugendamt Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach einer Lösung.
Hilfe zur Erziehung :
Der Soziale Dienst veranlasst, vermittelt und entwickelt individuelle Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien.
Trennungs- und Scheidungsberatung :
Bei Trennung oder Scheidung der Eltern sind es oft die Kinder, über die ein Streit ausgetragen wird.  Beratung, Hilfe und Unterstützung geben sowohl die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes im Jugendamt als auch die orstansässigen Erziehungsberatungsstellen. Dieses Angebot umfasst Einzel- und Familiengespräche, altersentsprechende Einbeziehung der Kinder, Unterstützung und Beratung, Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten.
Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren:
Auf Anforderung durch das Familiengericht wirkt der Soziale Dienst in Familiengerichtsverfahren mit. Die Fachkraft erarbeitet in strittigen Fällen mit den Betroffenen eine Entscheidungsvorlage für das Familiengericht, die nach Möglichkeit von allen gemeinsam und einvernehmlich getragen wird.

 

In jeder Familie gibt es hin und wieder Streit. Streit zwischen den Eltern oder zwischen Eltern und Kindern. Wenn die Streitereien immer öfter vorkommen, ist das eine
große Belastung. Eltern und Kinder brauchen dann manchmal Unterstützung. Hilfen zur Erziehung bieten diese Unterstützung. Hilfen zur Erziehung ist der Name für
verschiedene Hilfs-Angebote bei Problemen und in Krisen-Situationen von Familien. Wenn Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten möchten, müssen Sie sich dort melden.
Die Hilfe ist keine Pflicht, sondern ein Angebot. Der erste Schritt ist oft ein Beratungsgespräch mit dem Jugendamt. Dort können Sie Ihr Problem erklären. Die
Mitarbeiterinnen können Ihnen Vorschläge machen, wie man das Problem lösen könnte. Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich auch allein Hilfe beim
Jugendamt holen. Die Eltern müssen davon nichts wissen, wenn die Jugendlichen das nicht wollen. Die Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung ist das Hilfeplanverfahren. Im Hilfeplanverfahren werden die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen und das Jugendamt beteiligt.
Es gibt verschiedene Arten von Hilfen zur Erziehung:

  • Eine Pädagogin oder ein Pädagoge beraten und unterstützen Eltern bei Fragen in der Erziehung (Erziehungsberatung).
  • Eine Therapeutin oder ein Therapeut versucht in Gruppensitzungen der Familie zu helfen (soziale Gruppenarbeit).
  • Eine psychologische oder sozialpädagogische Fachkraft versucht, einzelnen Familienmitgliedern zu helfen (Erziehungsbeistand).
  • Kinder bekommen Hilfe, wenn die Eltern eine psychische Krankheit haben.
  • Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie (Betreuungshelfer).
  • Betreuung und Versorgung eines Kindes in einer Notsituation. Zum Beispiel kann das Kind für eine gewisse Zeit in eine Pflegefamilie oder in ein Wohnheim kommen (Heimerziehung oder betreute Wohnformen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung).
  • Für Kinder mit seelischer Behinderung gibt es auch die Eingliederungshilfe (gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung). Sie haben selbstverständlich auch
    Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen und die Eingliederungshilfe können nebeneinander oder kombiniert gewährt werden. 

Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende
Erziehung nicht gewährleistet ist. Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

  • Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
  • Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
  • Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

Die Kosten trägt die zuständige Stelle. Bei Hilfen zur Erzieung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen