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Behindertenhilfe - Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben, Kündigungsschutz

Kurzbeschreibung

Begleitende Hilfen und finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben und an deren Arbeitgeber, Kündigungsschutz.

Beschreibung

Schwerbehinderte Menschen, die am Arbeitsleben teilnehmen möchten, und deren Arbeitgeber können verschiedene Unterstützung von der Stadt Leverkusen erhalten. Dazu gehört unter anderem auch finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.

Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber benötigt dieser die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes in Köln. Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben führt die vorbereitenden Gespräche und Sachverhaltsermittlung durch und ist bemüht, einvernehmliche Lösungen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zu finden.

  • Bescheid über den Grad der Schwerbehinderung
  • Arbeitsvertrag
  • Kostenvoranschläge über Arbeitshilfen 
  • Antrag auf Mittel zur Ausgleichsabgabe