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Behindertenhilfe - Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben, Kündigungsschutz
Kurzbeschreibung
Begleitende Hilfen und finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben und an deren Arbeitgeber, Kündigungsschutz.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Schwerbehinderte Menschen, die am Arbeitsleben teilnehmen möchten, und deren Arbeitgeber können verschiedene Unterstützung von der Stadt Leverkusen erhalten. Dazu gehört unter anderem auch finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber benötigt dieser die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes in Köln. Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben führt die vorbereitenden Gespräche und Sachverhaltsermittlung durch und ist bemüht, einvernehmliche Lösungen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zu finden.
- Bescheid über den Grad der Schwerbehinderung
- Arbeitsvertrag
- Kostenvoranschläge über Arbeitshilfen
- Antrag auf Mittel zur Ausgleichsabgabe
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Soziale Dienste - Abteilung 501
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- Goetheplatz 1-4
- 51379 Leverkusen
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- Fax:
0214 406-50002 - E-Mail:
501-soziale-dienste@stadt.leverkusen.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-50116
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-50117
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