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Versteigerererlaubnis
Kurzbeschreibung
Wer gewerbsmäßig Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern will, braucht dazu eine Erlaubnis.
Beschreibung
Die Versteigerungserlaubnis wird aufgrund eines formlosen Antrages erteilt.
Eine Internetversteigerung ist jedoch keine erlaubnispflichtige Versteigerung im Sinne der Gewerbeordnung.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnsitzes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse des Wohnsitzes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts des Wohnsitzes
- Handelsregisterauszug (nur für juristische Personen und Personengesellschaften der Einzelfirma, die schon bestehen und im Handelsregister eingetragen sind)
- Wenn es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt: beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags (Notarvertrag)
Zuständige Einrichtungen
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Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361
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- Miselohestraße 4
- 51379 Leverkusen
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- E-Mail:
361-ordnung@stadt.leverkusen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-36138
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