BIS: Suche und Detail

Vorbeugende Obdachlosenhilfe

Kurzbeschreibung

Im Fachbereich Soziales ist die "Vorbeugende Obdachlosenhilfe" für die Hilfestellung bei der Wohnungserhaltung zuständig.

Beschreibung

Logo der europäischen Union und des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRWMit den Beteiligten wird versucht, gemeinsam Regelungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Darüber hinaus werden weitere Hilfen durch das Kümmerer-Projekt angeboten, das persönliche Unterstützung und Hilfe anbietet:

Wohnungslosigkeit: Ein drängendes soziales Problem

Unser Ziel ist es, Menschen der Stadt Leverkusen frühzeitig zu unterstützen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern und langfristig soziale Sicherheit zu fördern.

Warum vorbeugende Wohnungslosenhilfe wichtig ist

Wohnverlust kann jeden treffen - durch finanzielle Notlagen, persönliche Krisen oder den Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu handeln, bevor Probleme eskalieren.

Wer sind die Kümmerer?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Kümmerer Projekt sind erfahrene Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die sich aktiv für Menschen einsetzen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Sie leisten aufsuchende Arbeit und beraten direkt vor Ort in den Wohnungen.

Unsere Angebote

 Wir bieten ein breites Spektrum an Hilfen, die individuell auf ihre Situation abgestimmt sind:

  • Beratung bei Mietschulden
  • Vermittlung bei Konflikten mit Vermietern
  • Hilfestellung bei Behördengängen
  • Präventive Unterstützung

Wer kann sich an uns wenden?

Unser Angebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leverkusen, die Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren oder sich in einer schwierigen Wohnsituation befinden. Die Hilfe ist vertraulich, kostenfrei und unabhängig.

Kontakt

 Haben sie Fragen oder benötigen sie Unterstützung? Zögern sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam finden wir Wege, Ihre Wohnsituation zu stabilisieren und Perspektiven für die Zukunft zu schaffen.

Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

  • Mietvertrag / Kündigungsschreiben der Vermieter, Räumungsklagen
  • Nachweise zu laufenden Belastungen (Energieversorger, Versicherungen, Ratenvereinbarungen etc.)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen