BIS: Suche und Detail

Vorbeugende Obdachlosenhilfe

Beschreibung

Logo der europäischen Union und des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

Im Fachbereich Soziales ist die "Vorbeugende Obdachlosenhilfe" für die Hilfestellung bei der Wohnungserhaltung zuständig.

Mit den Beteiligten wird versucht, gemeinsam Regelungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Wohnungslosigkeit: Ein drängendes soziales Problem

Unser Ziel ist es, Menschen der Stadt Leverkusen frühzeitig zu unterstützen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern und langfristig soziale Sicherheit zu fördern. 

Warum vorbeugende Wohnungslosenhilfe wichtig ist

Wohnverlust kann jeden treffen - durch finanzielle Notlagen, persönliche Krisen oder den Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu handeln, bevor Probleme eskalieren.

Unsere Angebote

 Wir bieten ein breites Spektrum an Hilfen, die individuell auf ihre Situation abgestimmt sind:

  • Beratung bei Mietschulden
  • Vermittlung bei Konflikten mit Vermietern
  • Präventive Unterstützung
  • Mietschuldenübernahme (siehe Vorrausetzungen)

Wer kann sich an uns wenden?

Unser Angebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leverkusen, die Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren oder sich in einer schwierigen Wohnsituation befinden. Die Hilfe ist vertraulich, kostenfrei und unabhängig. Unsere Mitarbeitende sind erfahrene Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die sich für Menschen einsetzen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind.

Darüber hinaus werden weitere Hilfen durch das Kümmerer-Projekt angeboten, das persönliche Unterstützung und Hilfe anbietet: 

Wer sind die Kümmerer?

Die Kümmerer leisten

  • aufsuchende Arbeit
  • beraten direkt vor Ort in den Wohnungen
  • unterstützen bei der Vermittlung
  • begleiten zu Beratungsstellen.

Kontakt

Haben sie Fragen oder benötigen sie Unterstützung? Zögern sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam finden wir Wege, Ihre Wohnsituation zu stabilisieren und Perspektiven für die Zukunft zu schaffen.

Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

  • Mietvertrag / Kündigungsschreiben der Vermieter, Räumungsklagen
  • Nachweise zu laufenden Belastungen (Energieversorger, Versicherungen, Ratenvereinbarungen etc.)

Ihre Mietschulden können übernommen werden, wenn:

  • die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft angemessen sind
  • Ihr Vermieter/Ihre Vermieterin sich schriftlich mit der Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden erklären
  • Ihre Absichtserklärung vorliegt, längerfristig in der Wohnung zu bleiben
  • es keine Möglichkeit gibt, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen (z.B. durch eine Vereinbarung einer Ratenzahlung)
  • zukünftige Mietzahlungen gesichert sind (z.B. durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers) und Sie daher in der Wohnung bleiben können
  • die Notlage nicht bewusst herbeigeführt wurde

Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen