Handelsartenschutz (international)
Kurzbeschreibung
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Beschreibung
Viele Tier- und Pflanzenarten weltweit sind vom Aussterben bedroht. Ein Hauptgrund dafür ist bei vielen Arten der internationale Handel. Dabei wird mit lebenden Exemplaren oder Erzeugnissen wie Elfenbein, Pelzen oder Möbeln und Instrumenten aus geschützten Hölzern gehandelt. Der Handelsartenschutz überwacht den Handel mit geschützten Arten, dadurch werden illegale Naturentnahmen verhindert oder begrenzt.
Seit 1973 gibt es das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA, auch CITES genannt), die wichtigste internationale Regelung im Handelsartenschutz. Es schützt vom Handel bedrohte Arten weltweit. Bei regelmäßig stattfindenden Konferenzen werden neue Arten ergänzt.
In der Europäischen Union werden die Regelungen von CITES für bedrohte Arten durch die EG-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 338/97) umgesetzt. Auf nationaler Ebene in Deutschland ist der Artenschutz durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) geregelt.
Ob eine Art geschützt ist, können Sie am einfachsten mithilfe der Datenbank WISIA des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) herausfinden. Sie zeigt außerdem den geltenden Schutzstatus an.
Es werden zwei Schutzkategorien unterschieden: "besonders geschützt" oder "streng geschützt". Dabei ist "streng" ein höherer Schutzstatus als "besonders". Je nach Schutzstatus gelten unterschiedlich strenge Regeln. Sind Sie sich beim Schutzstatus unsicher, fragen Sie gerne bei uns nach!
Für fast alle geschützten, lebenden Wirbeltiere gilt die Meldepflicht (auch Anzeigepflicht). Die Tiere müssen unverzüglich, innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf oder der Geburt, bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Verstorbene oder abgegebene Tiere müssen ebenfalls abgemeldet werden.
Die Untere Naturschutzbehörde Leverkusen überprüft regelmäßig den Bestand von Haltern und Züchtern im Rahmen von Kontrollen.
- Nachweis der legalen Herkunft (Beleg des Züchters, Kaufbeleg o.ä.)
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Zuständige Einrichtungen
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Untere Naturschutzbehörde
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- Straße: Quettinger Str. Hausnummer: 220
- PLZ: 51381 Ort: Leverkusen
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- E-Mail:
unb@stadt.leverkusen.de
- E-Mail:
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