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Anmeldung oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes

Kurzbeschreibung

Sie ziehen nach Leverkusen zu oder Sie ziehen innerhalb der Stadt um? Dann müssen Sie sich bei uns anmelden oder ummelden.

Beschreibung

Die Anmeldung oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug aus einer anderen Stadt oder einem Umzug innerhalb Leverkusens erfolgen.
Im Familienverbund ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen den Antrag stellt beziehungsweise dies stellvertretend für den Familienverbund übernimmt.
Für Meldepflichtige unter 16 Jahren ist die An- oder Ummeldung von derjenigen Person vorzunehmen, in deren Wohnung der Minderjährige einzieht. Sind Sie über 18 Jahre alt und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, welcher Ihren Aufenthalt bestimmen kann, so muss Ihr Wohnsitz von diesem angemeldet werden, welcher sich ebenfalls auszuweisen und notwendige Unterlagen über die Bevollmächtigung vorzulegen hat. Für Neugeborene gilt, dass diese nur angemeldet werden müssen, sofern sie im Ausland geboren wurden oder aber in eine andere Wohnung als die der Eltern beziehungsweise der Mutter ziehen.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, sofern Sie ihre Wohnsitzmeldung über die elektronische Wohnsitzanmeldung (siehe Onlinedienstleistungen) vornehmen. Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Hierzu ist die Vorlage einer Vollmacht vorzulegen sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten. Ebemfalls ist der Personalausweis und, sofern vorhanden, der Reisepass des Vollmachtgebers vorzulegen, da im Reisepass ebenfalls der Wohnort vermerkt ist und geändert wird.

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie in Leverkusen bereits eine Nebenwohnung angemeldet haben und diese nun in eine Hauptwohnung umwandeln möchten, Sie persönlich vorsprechen müssen.

Bei Zuzug / Wiederzuzug aus dem Ausland ist die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Bei der persönlichen Vorsprache sind die zuziehenden Kinder beziehungsweise mitziehende Minderjährige ebenfalls vorstellig zu machen.

Sofern Sie sich für die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Leverkusen entscheiden, benötigen Sie hierzu einen Termin, welchen Sie über die Online-Terminvereinbarung buchen können.

  • Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
  • Bei Wohneigentum: Wohnungsgeberbestätigung füllen Eigentümer selbst aus
  • Personalausweis
    alternativ: Reisepass, Nationalpass
  • Personalausweise oder Reisepässe der Kinder
    alternativ: Geburtsurkunde
  • Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht des Betreuten oder gerichtliche Bestellung als Betreuer inklusive Betreuerausweis
  • Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person(en)
  • Bei Zuzug/Wiederzuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs), Auszug aus dem Eheregister oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunden - bei minderjährigen Kindern
  • Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frührere und derzeitige Wohnungen

Ausländische Urkunden sind im Original und von einem in Deutschland vereidigten und staatlich anerkannten Übersetzer vorzulegen. Übersetzungen aus dem Ausland können nicht akzeptiert werden.

Die zuständige Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (beispielsweise Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)

Für die Anmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzen besteht eine Frist von 14 Tagen nach Einzug in die neue Unterkunft.

Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort oder über die elektronische Wohnsitzanmeldung, sofern Sie hierfür qualifiziert sind. Die Bearbeitungsdauer vor Ort im Bürgerbüro beträgt, je nach Anzahl der mitziehenden Personen, 15 Minuten oder länger.

Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes sind umschlossene Räume, die vom Einwohner bzw. von der Einwohnerin tatsächlich zum Wohnen und Schlafen in Anspruch genommen und in denen hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichtet werden (keine Geschäftsräume, Büros, unbewohnte Räume) – § 20 Bundesmeldegesetz –.

Das Beziehen einer Wohnung liegt vor, wenn die Räume bereits mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Ausziehen liegt vor, wenn die Räume endgültig in der Absicht verlassen wurden, hier nicht mehr zu wohnen. Ein- bzw. Ausziehende über 16 Jahren sind persönlich meldepflichtig (§ 17 Abs. BMG).

Für Einwohner unter 16 Jahren ist die Person meldepflichtig in dessen Wohnung sie ein- oder ausziehen. Neugeborene, die in der Wohnung der Eltern aufgenommen werden, brauchen nicht angemeldet zu werden.

Bei der Berechnung der Wochenfrist wird der Tag des Ein- bzw. Auszuges nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB). Die Fristüberschreitung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 54 Abs. 2 BMG dar.

Wichtiger Hinweis zur Aktualisierung des Ausweis-Chips nach Verwendung der elektronischen Wohnsitzanmeldung: Als letzter Schritt der Anmeldung oder Ummeldung muss der Chip auf Ihrem Ausweis aktualisiert werden, damit auch hier die neue Adresse hinterlegt ist.
Erst im Anschluss werden die neuen Adressaufkleber für Ihren Ausweis, und der eventuell mitziehenden Personen, durch die Bundesdruckerei versandt.

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie den Vorgang der Adressänderung auf dem Chip einmal begonnen haben, dieser Vorgang innerhalb von 10 Minuten abgeschlossen werden muss. Danach ist dies aus Sicherheitsgründen nicht mehr online möglich und Sie müssen persönlich im Bürgerbüro vorsprechen.

Sie beziehen eine neue oder eine weitere Unterkunft in Leverkusen. Für die Nutzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung ist die eID-Funktion Ihres Ausweisdokuments erforderlich (aktivierte Online-Funktion des Personalausweises oder der eID-Karte für Unionsbürger).
Sie benötigen des Weiteren ein kostenfreies BundID-Konto.

Sie erscheinen entweder persönlich im Bürgerbüro oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten oder Sie nutzen die elektronische Wohnsitzanmeldung mittels eID (setzt eine aktivierte Online-Funktions des Personalausweises vorraus).
Sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, erhalten Sie anschließend von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die An- oder Ummeldung.

Es fallen für die Anmeldung oder Ummeldung keine Gebühren an. Wenn Sie im Zuge einer Ummeldung auch die Aktualisierung ihrer Wohnanschrift im Fahrzeugschein wünschen, fallen hierfür Gebühren von 10,80 EUR pro Fahrzeugschein an.
Für das Fahrzeug beziehungsweise die Fahrzeuge muss eine gültige Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (umgangssprachlich "TÜV") vorliegen.

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