Störung Tevis

Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.

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Vermessungen - hoheitlicher Art

Beschreibung

Eine Teilungsvermessung ist erforderlich, wenn ein Grundstück geteilt werden soll.

Eine Grenzvermessung dient zur Feststellung, Abmarkung oder amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Für bestimmte Zwecke kann auch eine Grenzanzeige ausreichend sein.

Für neu errichtete Gebäude, die der Einmessungspflicht nach dem Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster NRW unterliegen, muss der Eigentümer eine Gebäudeeinmessung durchführen lassen.

Ein Lageplan kann im Zusammenhang mit einem Bauantrag, einer Teilungsvermessung oder der Begründung einer Baulast erforderlich sein.

Auf Antrag durchgeführt werden:

  • Teilungsvermessung
  • Grenzvermessung
  • Gebäudeeinmessung
  • Lageplan-Erstellung

Zuständige Einrichtungen