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Wohnungsbauförderung
Kurzbeschreibung
Staatliche Förderung des Miet- und Eigentumswohnungsbau, investive Maßnahmen im Bestand.
Beschreibung
Für den öffentlichen Wohnungsbau können Förderdarlehen der NRW Bank beantragt werden.
Im Einzelnen gibt die Stadt Leverkusen (Fachbereich Bauaufsicht als Bewilligungsbehörde) nähere Auskunft. Sie ist für die Beratung der Antragstellenden und die Bewilligung der Fördermittel zuständig.
Bewilligungsbehörden sind grundsätzlich die Städte, in deren Gebiet das Eigenheim oder das Mietwohngebäude errichtet oder im Bestand durchgeführt werden sollen.
Abteilung 63
Allgemeine telefonische Sprechzeiten: Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht Verwaltung - Abteilung 630
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- Hauptstr. 101
- 51373 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-6301 - Fax:
0214 406-6302 - E-Mail:
63@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-6420
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E-Mail: 63@stadt.leverkusen.de
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-6411
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E-Mail: 63@stadt.leverkusen.de
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