Aktueller Hinweis

Aktueller Hinweis: Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.

BIS: Suche und Detail

Abfallentsorgung - Anschluss- und Benutzungszwang

Kurzbeschreibung

Jeder Eigentümer und jede Eigentümerin eines im Stadtgebiet Leverkusen gelegenen Grundstückes ist verpflichtet, dieses an die städtische Abfallentsorgung anzuschließen.

Beschreibung

Grundsätzlich sind die auf dem Grundstück anfallenden Abfälle der Abfallentsorgung durch die AVEA zu überlassen. Die AVEA ist von der Stadt beauftragt, die Abfallentsorgung für Leverkusen sicherzustellen. Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang regelt die Abfallentsorgungssatzung. Auch Gewerbebetriebe müssen ihre beseitigungspflichtigen Abfälle über die kommunale Entsorgung der AVEA überlassen.

Bestellung von Abfallbehältern für Restmüll, Bioabfälle und Papier:

Stadt Leverkusen
Fachbereich Finanzen
Grundbesitzabgaben
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen

abfall@stadt.leverkusen.de

Anträge auf Befreiung vom Transport für gewerbliche Siedlungsabfälle:

Fachbereich Umwelt
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Quettinger Str. 220
51381 Leverkusen

uab@stadt.leverkusen.de

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen