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Abfallentsorgung - Anschluss- und Benutzungszwang
Kurzbeschreibung
Jeder Eigentümer eines im Stadtgebiet Leverkusen gelegenen Grundstückes ist verpflichtet, dieses an die städtische Abfallentsorgung anzuschließen.
Beschreibung
Grundsätzlich sind die auf dem Grundstück anfallenden Abfälle der Abfallentsorgung durch die AVEA zu überlassen. Die AVEA ist von der Stadt beauftragt, die Abfallentsorgung für Leverkusen sicherzustellen. Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang regelt die Abfallentsorgungssatzung. Auch Gewerbebetriebe müssen ihre beseitigungspflichtigen Abfälle über die kommunale Entsorgung der AVEA überlassen.
Bestellung von Abfallbehältern für Restmüll, Bioabfälle und Papier:
Stadt Leverkusen
Fachbereich Finanzen
Grundbesitzabgaben
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Anträge auf Befreiung vom Transport für gewerbliche Siedlungsabfälle:
Fachbereich Umwelt
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Quettinger Str. 220
51381 Leverkusen
- 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- 5 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LKrwG NRW)
- § 7 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Abfallentsorgungssatzung der Stadt Leverkusen
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Zuständige Einrichtungen
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Untere Abfallwirtschaftsbehörde
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- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
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- E-Mail:
uab@stadt.leverkusen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-3261
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E-Mail: uab@stadt.leverkusen.de
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-2090
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E-Mail: abfall@stadt.leverkusen.de
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