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Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie
Kurzbeschreibung
Wenn Sie die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut nach dem Masseur- und Physiotherapeutenrecht sind, vorbehalten. Zur Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie werden alle Anträge zuerst nach Aktenlage geprüft. Es werden zunächst die vorgelegten Zeugnisse und die gegebenenfalls vorliegenden sonstigen Nachweise über absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen dahingehend geprüft, ob und inwieweit die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie nach Aktenlage erteilt werden kann. Dabei kommt es immer auf die möglichen Einzelumstände an.
- § 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
- § 1 Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG)
- § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
- Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter:innen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
- Einen Personalausweis oder Reisepass
- Bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
- Einen tabellarischen Lebenslauf
- Ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
- Eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0)
- Einen Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut:in
- Einen Nachweis über Fort- und Weiterbildungen, absolvierte Studiengänge oder Ausbildungsabschlüsse in den Bereichen Differentialdiagnostik und Berufs- und Gesetzkunde
- Einen Nachweis über eine vierjährige Berufstätigkeit las Physiotherapeut:in (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) als amtlich beglaubigte Fotokopie (Nachweis des Arbeitsgebers oder Bescheinigung des Steuerberaters)
- Ein Attest einer niedergelassenen Ärztin oder eines niedergelassenen Arztes
- Ein Nachweis über Strafverfahren
Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:
- Berufsausbildung Physiotherapie
- 40-stündiges Curriculum zur Schließung der normativen Kenntnislücke
- Nachweis über mindestens fünfjährige Berufstätigkeit (Angabe des Zeitraums) als Physiotherapeut:in, mindestens halbschichtig (Angabe der Wochenstunden)
- Nachweis der abgelegten Aus- und Fortbildungen
Hinweis: Das Gesundheitsamt behält sich vor, eine Übersicht der in der 60-stündigen Fortbildung abgelegte schriftliche Erfolgskontrolle anzufordern.
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.
- Mindestens 25 Jahre alt sein
- Eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest nachweisen können
- Eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können
- Eine vierjährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
10.14.11
Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz
- Überprüfung nach Aktenlage
Gebühr: 130,00 EUR - Schriftliche Überprüfung der antragstellenden Person
Gebühr: 210,00 EUR - Mündliche Überprüfung der antragstellenden Person
Gebühr: 90,00 EUR - Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und Approbation
Gebühr: 60,00 EUR
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Rücknahme Ihres Antrages Verwaltungsgebühren anfallen können.
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Zuständige Einrichtungen
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Medizinischer Dienst - Fachbereich 53
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- Paracelsusstraße 19
- 51375 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-5301 - Fax:
0214 406-5302 - E-Mail:
53@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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