Antrag auf Genehmigung eines Feuerwerks
Kurzbeschreibung
Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese müssen Sie vorher beantragen und sie kann mit Auflagen verbunden sein.
Beschreibung
Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Feuerwerk der Kategorie F2 abbrennen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung. Beantragen Sie die Genehmigung, bevor Sie das Feuerwerk abbrennen. Am 31. Dezember und 1. Januar, also zum Jahreswechsel, dürfen Sie Feuerwerk der Kategorie F2 ohne besondere behördliche Genehmigung abbrennen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Den Rest des Jahres dürfen grundsätzlich nur Personen mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder einem Befähigungsschein Feuerwerk abbrennen.
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, können Sie als Privatperson für einen besonderen Anlass eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ein besonderer Anlass kann zum Beispiel eine Hochzeit sein.
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Gegebenenfalls: Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
Bis 14 Tage vor der Veranstaltung sollte der Antrag eingegangen sein.
Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 1 bis 14 Tage.
- Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
- Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).
Eine Zulassung für die Ausnahme des Abbrennens von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) können Sie schriftlich beantragen.
Wenn Sie die Zulassung schriftlich beantragen wollen:
- Den Antrag für die Zulassung einer Ausnahme für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen eine Ausnahmegenehmigung bewilligt werden kann. Es wird geprüft, dass keine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ein begründeter Anlass vorliegt und alle relevanten Dokumente vorliegen.
- Bei fehlenden Dokumenten werden Sie kontaktiert.
- Bei begründetem Anlass und unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente stellt Ihnen die zuständige Behörde eine Genehmigung für die Ausnahme aus.
- Der Antrag auf Genehmigung eines Feuerwerks muss folgende Angaben enthalten:
- Wer brennt das Feuerwerk ab?
- Wo soll das Feuerwerk abgebrannt werden?
- Wann soll das Feuerwerk abgebrannt werden?
- Welchen besonderen Anlass hat das Feuerwerk (Polterabend, Hochzeit oder Jubiläum)?
- Wie viele Feuerwerkskörper werden abgebrannt?
Für die Erteilung einer solchen Genehmigung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 20,00 bis 100,00 EUR an.
Zuständige Einrichtungen
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Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361
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- Straße: Miselohestraße Hausnummer: 4
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
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- E-Mail:
361-ordnung@stadt.leverkusen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 0214 406-36137