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Adoption eines verwandten Kindes oder eines Pflegekindes

Kurzbeschreibung

Sie wollen ein verwandtes Kind oder ein Pflegekind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.

Beschreibung

Bei einer Verwandtenadoption adoptieren Verwandte zweiten oder dritten Grades (wie Großeltern, Geschwister, Tanten oder Onkel) ein verwandtes Kind, wenn die leiblichen Eltern verstorben oder nicht in der Lage sind, für das Kind zu sorgen.

Bei einer Verwandtenadoption erlischt nur das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern, bleibt aber zu den übrigen Familienmitgliedern erhalten.

Die Adoption eines Pflegekindes durch seine Pflegeeltern ist möglich, wenn ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Dafür braucht man die Zustimmung der leiblichen Eltern und des Familiengerichts. Rechtlich wird das Kind dann wie ein leibliches Kind behandelt, und das Pflegeverhältnis endet.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen