Wartungsarbeiten am 30. September 2026

Wartungsarbeiten am 30. September 2026

Am Mittwochabend (30.09.2026) finden notwendige Wartungsarbeiten am Kommunalportal statt. Hierdurch kann es zu temporären Ausfällen und Nichtverfügbarkeit des Kommunalportals bzw. der Onlinedienste kommen. Die Onlinedienste stehen ab dem Vormittag des 1.10.2026 wieder zur Verfügung.

Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

BIS: Suche und Detail

Ein Kind adoptieren – Adoptiveltern werden

Kurzbeschreibung

Wenn Sie ein Kind in Ihre Familie aufnehmen wollen, informieren und beraten wir Sie, damit Sie gut vorbereitet sind. Wir begleiten alle Beteiligten während des gesamten Adoptionsverfahrens und auch nach Abschluss der Adoption.

Beschreibung

Adoption ist eine Entscheidung, die das Leben der aller Beteiligten tiefgreifend und dauerhaft verändert. Deshalb sollten Bewerber und Bewerberinnen die Zeit der Vorbereitung als Chance nutzen, notwendige Informationen und Erfahrungen zu sammeln, um eine passgenaue Entscheidung für ihre Familie und das aufzunehmende Kind treffen zu können.

Ein Kind aufzunehmen, das nicht das leibliche ist, erfordert eine offene Haltung, Verständnis, Veränderungsbereitschaft und viel Geduld. Die Herausforderungen im Alltag sind vielfältiger und komplexer als in anderen Familien. Dementsprechend wichtig sind eine intensive Vorbereitung sowie die nachgehende Beratung und Begleitung.

Die Fachberatung informiert in einem ersten Gespräch über Fragen zum Adoptionsverfahren im In- und gegebenenfalls Ausland und gibt Ihnen einen Überblick über das Anerkennungsverfahren.

Vorbereitungsseminar

Das Vorbereitungsseminar findet gemeinsam mit anderen Paaren an mehreren Abenden statt.
Folgende Themen werden unter anderem im Seminar behandelt:

  • Motivation der Bewerber und Bewerberinnen zur Adoption wie zum Beispiel ungewollte Kinderlosigkeit
  • Sensibilisierung zur Situation abgebender Eltern
  • mögliche Belastungen der Kinder
  • Vermittlung und Integration eines Kindes in die Adoptivfamilie
  • Aufbau einer Eltern-Kind-Beziehung aus entwicklungspsychologischer Sicht
  • Biographiearbeit mit dem Adoptivkind und Bedeutung der Herkunft 

Gespräche mit der Fachberatung und Hausbesuch

In den Beratungsgesprächen lernen sich die Fachberatung und die Bewerber und Bewerberinnen persönlich kennen. Dabei geht es unter anderem um Themen wie die persönliche Lebenssituation und Motivation der Bewerber und Bewerberinnen sowie deren Wünsche und Vorstellungen zum aufzunehmenden Kind. Anhand dieser Gespräche wird ein Bewerberprofil im Hinblick auf ein zu vermittelndes Kind erstellt.

Abschließend wird mit jedem Bewerber und jeder Bewerberin ein Abschlussgespräch geführt.

Mit der Entscheidung der Bewerber und Bewerberinnen für eine Adoption aus dem Ausland erstellt die Adoptionsfachkraft einen kostenpflichtigen Sozialbericht (allgemeine Eignungsprüfung) für die zuständige Auslandsvermittlungsstelle.

  • Antrag (Fragebogen)
  • Lebensbericht
  • erweitertes Führungszeugnis
  • amtsärztliches Gesundheitszeugnis
  • Foto der Antragstellenden

Für das Anerkennungsverfahren ist ein zeitlicher Rahmen von 9 bis 12 Monaten einzuplanen.

Das Anerkennungsverfahren für Bewerber und Bewerberinnen beinhaltet:

  • Informations- und Beratungsgespräche bei der Adoptionsvermittlungsstelle
  • Beschaffung von Unterlagen für den Adoptionsantrag in Absprache mit der Adoptionsvermittlungsstelle
  • Der oder die Annehmende stellt bei einem Notar den Adoptionsantrag, der sorgeberechtigte Ehepartner oder die sorgeberechtigte Ehepartnerin stimmt hierin durch Unterschrift zu.
  • Kinder ab 14 Jahren müssen den Antrag ebenfalls unterzeichnen.
  • Die Einwilligung in die Adoption durch den außerfamiliär lebenden Elternteil muss ebenfalls notariell beurkundet werden. In begründeten Ausnahmefällen kann das Gericht die Einwilligung dieses Elternteils gemäß § 1748 BGB ersetzen.
  • Im weiteren Verlauf wird die Adoptionsvermittlungsstelle durch das Gericht zur gutachtlichen Stellungnahme aufgefordert.
  • Vor Adoptionsbeschluss findet ein Anhörungstermin bei Gericht statt.
  • Der Adoptionsbeschluss geht dem Standesamt zu.
  • Nach dem Eintrag ins Familienbuch erfolgt die Änderung der Geburtsurkunde.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen