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Wahlen

Kurzbeschreibung

Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur nächsten Wahl.

Beschreibung

Die Abteilung Zentrale Dienste/Wahlen ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zuständig.

Die nächste Wahl ist die Landtagswahl am 25. April 2027.

Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag.
Sie haben zwei Stimmen:

  • eine für die Kandidierenden im Wahlkreis und
  • eine für die Zusammensetzung des Landtags nach Parteien.

Informationen für Wahlberechtigte

Für die Landtagswahl 2027 sind alle Personen in Leverkusen wahlberechtigt, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben sowie
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Zuständige Einrichtungen