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Kompensationskataster

Kurzbeschreibung

Das Kompensationskataster ist ein Verzeichnis, in dem Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft dokumentiert werden.

Beschreibung

Kompensationsflächen stellen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Das Kompensationskataster beinhaltet alle Ausgleichs- und Ersatzflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft im Stadtgebiet. Solche Eingriffe entstehen beispielsweise durch Bauvorhaben und müssen gesetzlich durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Neben den Flächen sind auch die zugehörigen ökologischen Maßnahmen dokumentiert.

Die Untere Naturschutzbehörde ist dazu verpflichtet, ein Kompensationsverzeichnis zu führen. Die für die Festsetzung der Maßnahmen zuständigen Behörden haben den Unteren Naturschutzbehörden die Flächen sowie Art und Umfang der darauf durchzuführenden Maßnahmen, die Art der Sicherung der Maßnahmen und nachfolgend deren Umsetzung mitzuteilen. 

Das Kompensationskataster dient der Information und bietet damit einen Überblick über Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Das Kompensationskataster ist nicht vollständig und wird sukzessive erweitert. 

Im Geoportal der Stadt Leverkusen finden Sie zu jeder Fläche Informationen wie:

  • Objekt
  • Laufende Nummer
  • Bezeichnung des Vorhabens
  • Stand der Umsetzung
  • Kategorie der Maßnahme
  • Maßnahmentyp
  • Flächengröße
  • rechtliche Sicherung
  • Zulassungsbehörde

Das Kataster wird fortlaufend erweitert und aktualisiert.

Ein Eingriff, zum Beispiel im Rahmen eines Bauvorhabens, kann den Zustand von Natur und Landschaft verschlechtern. Daher sieht das Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich vor, dass Eingriffe und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen vorrangig zu vermeiden sind.

Sofern ein Eingriff jedoch nicht vermeidbar ist, sind die entstehenden Beeinträchtigungen vom Verursacher durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Die Untere Naturschutzbehörde fordert diese Kompensation im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein und führt ein Verzeichnis über die festgesetzten Kompensationsmaßnahmen.

Zuständige Einrichtungen