Störung Tevis

Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.

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Bußgeldstelle - Vollstreckung eines Fahrverbotes

Kurzbeschreibung

Wenn die Bußgeldstelle gegen Sie ein Fahrverbot verhängt hat, dann müssen Sie Ihren Führerschein abgeben und dürfen kein Fahrzeug mehr fahren.

Beschreibung

Mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides (zwei Wochen nach Zustellung) beginnt die viermonatige Frist zur Abgabe des Führerscheins. Wenn keine Viermonatsfrist gewährt wurde, wird das Fahrverbot spätestens einen Monat nach Rechtskraft wirksam. Wurde eine Viermonatsfrist gewährt, wird das Fahrverbot auch dann wirksam, wenn der Führerschein nicht rechtzeitig in amtliche Verwahrung gegeben wird.

Um das Fahrverbot anzutreten, können Sie Ihren Führerschein per Einschreiben unter Angabe des Aktenzeichens zusenden oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Beachten Sie bitte, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Führerscheines keine Kraftfahrzeuge mehr führen dürfen und dass der Führerschein erst als abgegeben gilt, wenn dieser bei der Stadt Leverkusen eingegangen ist. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird Ihnen der Führerschein per Einwurfeinschreiben zurückgesendet.

  • Kopie des Bußgeldbescheides, Hinweisschreiben oder Aktenzeichen 

Zuständige Einrichtungen