Friedhofsverwaltung
Kurzbeschreibung
Für die Nutzung der städtischen Friedhofsanlagen sowie die Durchführung von Bestattungen und baulichen Maßnahmen benötigen Sie eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Beschreibung
Zuständig für alle Verwaltungs- und Genehmigungsvorgänge ist die Friedhofsverwaltung, in deren Einzugsbereich sich die jeweilige Grabstätte befindet. Anträge können von Privatpersonen (Hinterbliebenen), bevollmächtigten Bestattern sowie beauftragten Gewerbetreibenden gestellt werden.
Anträge sende Sie bitte per Mail an Friedhofsverwaltung@stadt.leverkusen.de.
Folgende Vorgänge erfordern eine Antragstellung:
Bestattungsantrag
Für die Beisetzung in einer bestehenden oder neu zu erwerbenden Grabstätte müssen Sie einen Antrag auf Bestattung stellen. Dies gilt sowohl für Erd- als auch für Urnenbestattungen.
Grabmalantrag
Möchten Sie ein Grabmal (Grabstein), eine Einfassung oder eine bauliche Anlage auf einer Grabstätte errichten oder verändern, ist hierfür ein genehmigter Grabmalantrag erforderlich. Dieser wird in der Regel durch den beauftragten Steinmetz eingereicht.
Arbeitserlaubnis
Gewerbetreibende (z. B. Steinmetze oder Gärtner), die auf dem Friedhofsgelände tätig werden möchten, benötigen eine allgemeine oder fallbezogene Arbeitserlaubnis.
Fahrerlaubnis
Zum Befahren des Friedhofsgeländes mit einem Kraftfahrzeug (z. B. bei Gehbehinderung oder für Materialtransporte) ist eine gesonderte Fahrerlaubnis bzw. Einfahrgenehmigung bei der Verwaltung zu beantragen.
Sobald Ihr Antrag geprüft und genehmigt wurde, erhalten Sie von der Friedhofsverwaltung den entsprechenden Bescheid sowie ggf. die erforderlichen Ausweise oder Berechtigungen.
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Zuständige Einrichtungen
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Friedhofsverwaltung
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- Straße: Nobelstr. Hausnummer: 91
- PLZ: 51373 Ort: Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-6703 - E-Mail:
friedhofsverwaltung@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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