Badeverbot im Rhein
Beschreibung
Der Rhein ist eine Bundeswasserstraße mit starker Fließgeschwindigkeit, wechselnden Wasserständen und hoher Verkehrsdichte durch die gewerbliche und private Schifffahrt. Dies führt zu tückischen Strömungsverhältnissen, Wellenschlag durch vorbeifahrende Schiffe sowie stark wechselnden Wasserständen. Die unvorhersehbaren Gefahren bestehen dabei bereits im unmittelbaren Uferbereich. Auch Personen, die noch nicht vollständig im Wasser stehen oder schwimmen, können dabei von Wellen oder Strömungen erfasst und in den Fluss hineingezogen oder abgetrieben werden. Das Risiko, von den Beinen gerissen zu werden, steigt bei mehr als knöcheltiefem Wasser erfahrungsgemäß deutlich an.
Das Baden im Rhein stellt auch für geübte Schwimmende eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar, zudem sind bereits Todesfälle durch Badende in Nachbarkommunen zu beklagen. Gefährdet sind dabei nicht allein die badenden Personen selbst, sondern auch mögliche Nothelfende und professionelle Rettungskräfte, welche ihnen ggf. zu Hilfe kommen. In verschiedenen Kommunen entlang des Rheins (u. a. Düsseldorf, Köln, Neuss und Krefeld) wurde daher bereits ein Badeverbot im Rhein verhangen.
Die Stadt Leverkusen hat daher ebenfalls eine Badeverbot für den Rhein beschlossen, welches am 12.12.2025 in Kraft getreten ist.
Die Verordnung kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Badens im Rhein im Gebiet der Stadt Leverkusen
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Zuständige Einrichtungen
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Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361
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- Straße: Miselohestraße Hausnummer: 4
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
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- E-Mail:
361-ordnung@stadt.leverkusen.de
- E-Mail:
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