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Sonstige Ausnahmegenehmigungen

Beschreibung

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zur Befreiung von verschiedenen Verkehrszeichen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Sie stellen Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung über das Onlineformular. Bei der ersten Beantragung über das Online Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt. Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per Email.

In Ausnahmefällen vor Ort:
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an die zuständige Einrichtung.

Überweisung

Zuständige Einrichtungen