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Schleppgenehmigung

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Beschreibung

Fahrzeuge, die wegen eines Schadens oder aus einem anderen Grund betriebsunfähig sind, müssen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Das kann beispielsweise mit einem Abschleppfahrzeug oder auf einem Fahrzeuganhänger erfolgen.

In wenigen Ausnahmefällen ("Notbehelfsgedanke", Gefahrbeseitigung) ist ein Abschleppen der Fahrzeuge zulässig. Außerdem gibt es die Möglichkeit, für das Beseitigen und Verbringen von betriebsunfähigen Fahrzeugen (zugelassen, nicht zugelassen oder mit Betriebserlaubnis) von einem Ort zum anderen eine Schleppgenehmigung zu nutzen. Das Fahrzeug kann dann an ein anderes Fahrzeug angehängt werden.

Die Schleppgenehmigung kann einmalig oder als Dauergenehmigung für ein oder zwei Jahre beantragt werden.

  • Foto des Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.

Online:

Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Bei der ersten Beantragung über das Online-Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail.

Vor Ort:

Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung.

Name Typ Kosten
bis zu einer Woche Gebuehr 39,00 EUR
bis zu drei Monaten Gebuehr 76,00 EUR
bis zu zwölf Monaten Gebuehr 166,00 EUR
bis zu zwei Jahren Gebuehr 301,00 EUR
bis zu drei Jahren Gebuehr 407,00 EUR

Überweisung

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Zuständige Einrichtungen