Schleppgenehmigung
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Fahrzeuge, die wegen eines Schadens oder aus einem anderen Grund betriebsunfähig sind, müssen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Das kann beispielsweise mit einem Abschleppfahrzeug oder auf einem Fahrzeuganhänger erfolgen.
In wenigen Ausnahmefällen ("Notbehelfsgedanke", Gefahrbeseitigung) ist ein Abschleppen der Fahrzeuge zulässig. Außerdem gibt es die Möglichkeit, für das Beseitigen und Verbringen von betriebsunfähigen Fahrzeugen (zugelassen, nicht zugelassen oder mit Betriebserlaubnis) von einem Ort zum anderen eine Schleppgenehmigung zu nutzen. Das Fahrzeug kann dann an ein anderes Fahrzeug angehängt werden.
Die Schleppgenehmigung kann einmalig oder als Dauergenehmigung für ein oder zwei Jahre beantragt werden.
- Foto des Fahrzeugs
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
14 Tage
Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.
Online:
Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Bei der ersten Beantragung über das Online-Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail.
Vor Ort:
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung.
| Name | Typ | Kosten |
|---|---|---|
| bis zu einer Woche | Gebuehr | 39,00 EUR |
| bis zu drei Monaten | Gebuehr | 76,00 EUR |
| bis zu zwölf Monaten | Gebuehr | 166,00 EUR |
| bis zu zwei Jahren | Gebuehr | 301,00 EUR |
| bis zu drei Jahren | Gebuehr | 407,00 EUR |
Überweisung
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Zuständige Einrichtungen
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Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
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- Straße: Haus-Vorster Straße Hausnummer: 8
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36310 - E-Mail:
363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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