Ausnahmegenehmigung für Pressetätigkeiten
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Journalisten sind zur Erfüllung Ihrer Aufgaben vielfach zwingend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges für die Fahrt zum Einsatzort angewiesen.
- Aufgrund des Parkdrucks insbesondere in den Innerstädtischen Bereichen ist für diese Bedarfe jedoch häufig keine Parkmöglichkeit gegeben.
- In diesem Fall kann eine Ausnahmegenehmigungen für bestimmte journalistische Aufgabenbereiche im Rahmen des § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung zum Parken erteilt werden.
- Hierbei handelt es sich insbesondere um konkret nicht planbare Termine, die wiederholt auftreten und mit Bestimmtheit einen entsprechenden Parkbedarf erfordern.
- Ihre Inanspruchnahme ist auf die dringenden Fälle zu beschränken, in denen ein schneller Zugang der Presse zum Ort des Geschehens erforderlich und es wegen der Dringlichkeit unzumutbar ist, andere Parkmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Foto des Fahrzeugs
- Bei Anträgen von Gewerbebetrieben ist zusätzlich die Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung erforderlich
14 Tage
Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.
Online:
Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Bei der ersten Beantragung über das Online-Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail.
Vor Ort:
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung.
| Name | Typ | Kosten |
|---|---|---|
| Gebühren je nach Antragstellung | Gebuehr | zwischen 169,00 und 286,00 EUR |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
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- Straße: Haus-Vorster Straße Hausnummer: 8
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36310 - E-Mail:
363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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