Fahrwegbestimmung für Gefahrguttransport
Kurzbeschreibung
Sie möchten ein Gefahrgut auf Straßen im Stadtgebiet Leverkusen befördern? Dann benötigen Sie für den Fahrweg in bestimmten Fällen eine gesonderte Erlaubnis.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
In einer Allgemeinverfügung ist festgelegt, auf welchen Strecken Sie im Leverkusener Stadtgebiet - außerhalb der Autobahnen - bestimmte Gefahrgüter transportieren dürfen, ohne dass Sie vor dem Transport einen separaten Antrag stellen müssen. Diese Strecken sind unter Downloads als Anlage der Allgemeinverfügung als Grundnetz beziehungsweise Positivnetz aufgeführt.
Wenn Sie ausschließlich Straßen befahren, die im Grundnetz enthalten sind und ausschließlich die in der Allgemeinverfügung beschriebenen Gefahrgutarten transportieren, benötigen Sie keine gesonderte Erlaubnis. Aber auch dann müssen Sie neben den Vorgaben der "Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)" die Bestimmungen der Allgemeinverfügung beachten.
Sollten Sie die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, müssen Sie eine sogenannte Einzelfahrwegbestimmung beantragen.
- Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35a Absatz 3 GGVSEB im Bereich der Stadt Köln
- Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
- Beschreibung des Fahrweges
14 Tage
Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.
Online:
Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Bei der ersten Beantragung über das Online-Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail.
Vor Ort:
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung.
| Name | Typ | Kosten |
|---|---|---|
| Gebühren je nach Antragstellung | Gebuehr | zwischen 25,00 und 1.000,00 EUR |
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Zuständige Einrichtungen
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Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
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- Straße: Haus-Vorster Straße Hausnummer: 8
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36310 - E-Mail:
363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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